Im Jahr 2025 nahm das Sicherheits- und Justizdepartement weiterführende Arbeiten für die Totalrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege in Angriff. Ebenfalls beteiligt sind ein interdepartementales Projektteam sowie die Gerichte.

Das Sicherheits- und Justizdepartement befasst sich bereits seit längerem intensiv mit der Totalrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRP). Bereits am 30. April 2024 hiess der Kantonsrat die entsprechende Motion 42.23.31 einstimmig gut. Damit lud er die Regierung ein, das geltende Gesetz aus dem Jahr 1965 einer Totalrevision zu unterziehen. Federführend ist dabei das Sicherheits- und Justizdepartement.

Das Departement beauftragte daraufhin Prof.Dr. Benjamin Schindler von der Universität St.Gallen mit der Erarbeitung eines Gutachtens zum Revisionsbedarf. Sein Gutachten zeigte die überholte Grundkonzeption der vor 60 Jahren verfassten VRP, den Nachführungs- und Reformbedarf sowie die bestehenden Lücken des Gesetzes auf. Ausserdem wurde bereits ein (unkommentierter) erster Gesetzesentwurf vorgelegt.

Auf Grundlage des Gutachtens soll nun die Regierung in einem nächsten Schritt über verschiedene zentrale Grundsätze und Fragestellungen befinden können. Hierfür erteilte die Regierung am 11. November 2025 einen Projektinitialisierungsauftrag. Ein Projektteam aus erfahrenen Juristinnen und Juristen aus der Verwaltung soll, unter Einbezug der Gerichte, die für das zukünftige Gesetz zentralen Fragestellungen herausarbeiten und der Regierung unterschiedliche Varianten zum Entscheid vorlegen.

Dabei geht es u.a. um die Frage der Aufrechterhaltung der verwaltungsinternen Rechtspflege, die Ausgestaltung des Instanzenzugs bis zum Bundesgericht oder auch um die Fristenregelung für die Ergreifung von Rechtsmitteln. Auch der eigentliche Projektauftrag für ein Regierungsprojekt zur Erarbeitung von Botschaft und Gesetzesentwurf soll in dieser Phase erstellt werden.

Das Projektteam hat seine Arbeiten im Dezember 2025 mit Unterstützung eines externen Projektleiters aufgenommen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Regierung an einem Workshop im Juni 2026 die Weichenstellungen treffen und alsdann den Projektauftrag für die Ausarbeitung von Botschaft und Gesetzesentwurf erteilen kann.