Massnahmenpaket erste Lebensjahre
Die Regierung hat ein Massnahmenpaket für die ersten Lebensjahre von Kindern erarbeitet. Dieses stärkt die frühe Förderung und bietet den Gemeinden Instrumente, um Herausforderungen beim Eintritt in die Volksschule frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» prüft im Auftrag des Kantonsrates, wie sich Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirkungsvoll fördern lassen und wie Kinder bestmöglich auf den Übertritt in die Volksschule vorbereitet werden können. Denn heute fehlen Kindern beim Schuleintritt häufig grundlegende sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen.
Dies führt nicht nur zu Belastungen bei den betroffenen Kindern und ihren Familien, sondern stellt auch für die Schule eine Herausforderung dar. In der Phase vor Schulbeginn werden zentrale Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Werden fehlende Kompetenzen hingegen erst beim Schuleintritt bemerkt, ist oft bereits wertvolle Zeit zur Förderung verstrichen, beispielsweise im Bereich der Sprache.
Rund 400 Millionen Franken geben Kanton und Gemeinden jährlich für sonderpädagogische Massnahmen in der Schule (Regel- und Sonderschulen) aus. Mit dem EPAFF-Massnahmenpaket sollen die Schulen in diesem Bereich entlastet werden.
Instrumente für die Gemeinden
Um den Herausforderungen zu begegnen, schlägt die Regierung ein umfassendes Massnahmenpaket vor. Es enthält folgende Instrumente für die Gemeinden:
- eine Angebotspflicht für Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und qualitativ adäquates Angebot der frühen Förderung;
- eine Konzeptpflicht für die Gemeinden zur Förderung der übergeordneten Betrachtung, der Vernetzung sowie der Abstimmung der Angebote innerhalb der Gemeinden;
- die Einführung eines niederschwelligen Prozesses, um Kinder mit relevantem Förderbedarf im Hinblick auf den Schuleintritt frühzeitig zu erkennen (sogenannter vorschulischer Erstkontakt mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit);
- Besuchsempfehlungen oder (falls eine Gemeinde das möchte) Besuchsobligatorien für Angebote der frühen Förderung auf Basis des Kontakts mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit (vgl. vorheriger Punkt).
Angebotsübersicht «Frühe Förderung» in den Gemeinden
Wie die Erhebung der Angebote zeigt, besteht im Bereich der frühen Förderung bereits eine breite Angebotspalette in den Gemeinden, insbesondere beim Grundangebot, das neu gesetzlich verankert werden soll (vgl. Angebotspflicht oben).
Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen
Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und für ein förderliches Entwicklungsumfeld liegt – gerade im Vorschulbereich – nach wie vor bei den Eltern. Die Eltern sollen aber bedarfsgerecht unterstützt werden, damit sie ihre Verantwortung bestmöglich wahrnehmen können. Eine gemeinsame und positive Herangehensweise von Eltern, Fachpersonen und Behörden ist für die nachhaltige Wirkung entscheidend.
Berücksichtigung der Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden
Das Massnahmenpaket trägt den bestehenden staatlichen Zuständigkeiten im Bereich der frühen Förderung Rechnung. So sorgen die Gemeinden für das Angebot bzw. die Umsetzung, während der Kanton koordiniert und unterstützt. Dabei wird den Gemeinden grösstmögliche Wahlfreiheit geboten, um bedarfsgerecht auf die Situation vor Ort reagieren zu können und damit den Nutzen sowie die Anwendbarkeit des Systems zu gewährleisten.
Erledigung verschiedener Aufträge des Kantonsrates
Mit der Sammelvorlage erledigt die Regierung sieben Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung. Neben dem Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» werden weitere Aufträge des Kantonsrates bearbeitet – etwa zur Übersicht und Priorisierung der Angebote im Kanton St.Gallen oder zu datenschutzrechtlichen Aspekten. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem vorliegenden Massnahmenpaket zudem zwei gesetzgeberische Aufträge des Kantonsrates erfüllt.
Zwei Vernehmlassungen zur Sammelvorlage durchgeführt
Zur Sammelvorlage wurden zwei Vernehmlassungen durchgeführt. In der ersten Vernehmlassung wurde insbesondere von den politischen Parteien mehr Verbindlichkeit gefordert. Daher wurden eine obligatorische Entwicklungsstanderhebung sowie Besuchsempfehlungen bzw. mögliche Besuchspflichten aufgenommen. Nach der zweiten Vernehmlassung ersetzt nun ein Prozess für einen vorschulischen Erstkontakt mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit die ursprüngliche Entwicklungsstanderhebung. Dadurch rückt die Früherkennung von Kindern mit Förderbedarf noch stärker in den Fokus, um einen erfolgreichen Schuleintritt zu unterstützen und das Schulsystem zu entlasten.
Bewährte und breit akzeptierte Strategie
Seit dem Jahr 2015 verfolgt der Kanton St.Gallen eine von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragene Strategie «Frühe Förderung». Die Strategie fördert Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Mit der Strategie trägt der Kanton zur Einhaltung und Stärkung der Kinderrechte bei. Gleichzeitig stärkt er seine Position als attraktiver Wohnkanton für Familien mit jungen Kindern.
