Anpassungen beim Finanzausgleich abgelehnt
Der V. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz zielte darauf ab, die Stadt St.Gallen zu entlasten sowie den soziodemographischen Sonderlastenausgleich anzupassen. Die Vorlage scheiterte an der Urne. Es laufen bereits die Vorarbeiten für den nächsten Wirksamkeitsbericht.
Der innerkantonale Finanzausgleich gleicht finanzielle Unterschiede zwischen den politischen Gemeinden aus. Der Kanton bezahlt dabei Ausgleichsbeiträge an Gemeinden mit geringerer Steuerkraft und an solche mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen. Der jüngste Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich hat gezeigt, dass der Finanzausgleich grundsätzlich funktioniert. Die Regierung wollte ihn aber mit zwei Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich optimieren (bezüglich der Anrechnung bzw. Verrechnung von Sozialausgaben). Zudem sollte die Stadt St.Gallen in den nächsten vier Jahren mehr Geld für die Zentrumslasten erhalten. Analysen hatten gezeigt, dass die heutige Abgeltung dieser besonderen Lasten nicht mehr zeitgemäss ist. Wegen ihrer finanziellen Lage könnte die Stadt an Attraktivität verlieren. Eine starke Kantonshauptstadt trägt wesentlich zur Standortattraktivität des Kantons bei. Der V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz enthielt deshalb eine Erhöhung des Ausgleichsbetrags an die Stadt St.Gallen von 3,7 Mio. Franken pro Jahr (befristet bis 2028). Die Vorlage war durch eine breit abgestützte Arbeitsgruppe erarbeitet worden, in der u.a. Vertretende der Gemeinden Einsitz hatten.
Mehrheit im Kantonsrat für Anpassungen
Die Anpassungen wurden vom Kantonsrat gutgeheissen. Aus der Mitte des Kantonsrates wurde nach der Schlussabstimmung das Ratsreferendum beantragt. Mit dem Ratsreferendum können 40 Mitglieder des Kantonsrates einen Erlass der Volksabstimmung unterstellen Das Ratsreferendum kam mit 43 Ja-Stimmen zustande. Am 18. Mai kam es zu einer Volksabstimmung. Dabei wurde die Vorlage mit 57,92 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Folgen des Neins
Durch das Volks-Nein zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz werden verschiedene vom Kantonsrat beschlossene Anpassungen nicht umgesetzt. Der Beitrag für die Sonderlasten der Stadt St.Gallen wird nicht wie vorgesehen um befristet 3,7 Mio. Franken jährlich erhöht, der soziodemographische Sonderlastenausgleich bleibt ebenso unverändert.
Im Abstimmungskampf dominierte der Vorwurf, die Vorlage begünstige einseitig die Stadt St. Gallen. Der regierungsrätliche Entwurf hatte ursprünglich eine Entlastung im Bereich des öffentlichen Verkehrs vorgesehen, von der neben der Stadt St.Gallen weitere Zentren profitiert hätten. Dieses Element wurde im Kantonsrat jedoch gestrichen. Neben dem höheren Ausgleich der Zentrumslasten für die Kantonshauptstadt geriet in den letzten Wochen vor dem Abstimmungstermin aber noch ein weiteres Thema in die Schlagzeilen, das in der Debatte im Kantonsrat wenig diskutiert worden war: In mehreren Gemeinden wurde aufgrund der lokalen Auswirkungen Kritik an den Anpassungen im soziodemografischen Lastenausgleich laut.
Vorbereitungen für nächsten Wirksamkeitsbericht
Kurz nach der Abstimmung startete das Departement des Innern mit den Vorarbeiten für den nächsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich, der 2028 dem Kantonsrat zugeleitet werden soll. Die Aufträge des Kantonsrates zu Fragen der Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie eine Synergienutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei werden in separaten Analysen bzw. Projekten behandelt. Neu sollen der gesamte Wirksamkeitsbericht und allfällige nächste Gesetzesanpassungen im Rahmen eines Regierungsprojekts erarbeitet werden. Die Grundlagen dafür wurden im Jahr 2025 entworfen. Mit dem Instrument des Regierungsprojekts soll der Einbezug der verschiedenen politischen Interessengruppen systematisch erfolgen und eine strukturierte Steuerung ermöglicht werden.
