Neues System für die Kinderbetreuung

Der Kantonsrat hat eine Revision des Kinderbetreuungsgesetzes verabschiedet. Damit wird das Subventionierungssystem im ganzen Kanton vereinheitlicht und mit einem modernen IT-System umgesetzt. Im Sommer 2026 wird das Volk über die Vorlage abstimmen.

Aus dem neuen Gesetz resultiert ein System der subjektorientierten, einkommens- und vermögensabhängigen Vergünstigung für familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote. Alle Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, profitieren künftig von der gleichen Mindestvergünstigung. Voraussetzung ist ein Mindestbeschäftigungspensum von 120 Prozent bzw. 20 Prozent bei Alleinerziehenden. Die Vergünstigung wird künftig direkt von der Monatsrechnung der Betreuungseinrichtung abgezogen, was die Kosten für die Eltern planbarer macht. Anträge auf Vergünstigungen werden über ein IT-System gestellt werden können, das direkt auf aktuellen Melde- und Steuerdaten zugreift. So kann die Umsetzung möglichst einfach erfolgen.

Mindestvergünstigung und zusätzliche Gemeindevergünstigung

Die Mindestvergünstigung wird je hälftig von Kanton und Gemeinden getragen und umfasst ein Finanzvolumen von 20 Mio. Franken. Zusätzlich können die Gemeinden lokal zusätzlich fördern: Sie können dazu etwa die Mindestvergünstigung erhöhen, einer Einrichtung Sockelbeiträge zur Senkung der Tarife gewähren oder zum Beispiel auch Liegenschaften zur Verfügung stellen. Aktuell fliessen von den Gemeinden über 40 Mio. Franken in den Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung.

IT-Tool für den Kanton St.Gallen

Die Gemeinden und der Kanton haben entschieden, das künftige IT-Tool gemeinsam als «strategischen eGov-Service» zur Verfügung zu stellen. Damit verpflichten sich alle politischen Gemeinden zur Nutzung und Finanzierung des Tools. Damit die IT-Lösung den heutigen Bedürfnissen des Kantons und der Gemeinden entspricht, wird ein eigenes Tool beschafft. Dieses sieht Schnittstellen an alle nötigen Umsysteme vor. Insbesondere das Einwohnerregister, das Steuerregister und die Schulverwaltungssoftware PUPIL sollen berücksichtigt werden, um eine möglichst einfache und effiziente Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.

Einführung für das Jahr 2028 geplant

Der Kantonsrat hat das Ratsreferendum zum Gesetz ergriffen, sodass nun eine Volksabstimmung nötig ist. Das St.Galler Stimmvolk wird im Sommer 2026 über das Gesetz abstimmen. Sofern das IT-Tool nach einem Ja der Stimmberechtigten wie geplant entwickelt werden kann und die Vorbereitungsarbeiten in den Gemeinden fristgerecht abgeschlossen werden können, wird das neue System ab 2028 umgesetzt.  

Interview mit David Rehn

Das Ziel des IT-Projekts ist die Beschaffung und Einführung einer Informatiklösung für das neue Vergünstigungssystem. Wie wurde das Ziel, die elektronische Zusammenarbeit zwischen Kanton und politischen Gemeinden zu fördern, konkretisiert?

Kanton und Gemeinden beschlossen im November 2024, den zukünftigen Service KiBG-IT als strategischen E-Government-Service festzulegen. Das bedeutet, dass der Service in allen politischen Gemeinden und kantonalen Ämtern verpflichtend eingesetzt wird. Gleichzeitig erfolgt der Datenaustausch zwischen diesen Organisationen mehrheitlich elektronisch und medienbruchfrei.

Welche konkreten Effekte werden durch die Einführung des neuen IT-Systems für die Anspruchsgruppen erwartet?

Für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen werden verschiedene Vereinfachungen durch die Digitalisierung erwartet. Aus der Perspektive der Erziehungsberechtigten bedeutet dies: Das System ermöglicht eine einfache digitale Gesuchsstellung, auch über mobile Endgeräte. Die Anzahl einzureichender Nachweise sowie Doppelspurigkeiten werden reduziert. Dabei werden eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet, v.a. in Bezug auf Status, Fristen und Entscheidbegründungen. Den Betreuungseinrichtungen ermöglicht das System standardisierte Benachrichtigungen und Bestätigungen. Dadurch verringert sich der Administrationsaufwand.

Und welchen Vorteil hat das IT-System für Kanton und Gemeinden?

Den Gemeinden bringen standardisierte und rechtskonforme Abläufe einschliesslich Protokollierung einen grossen Nutzen. Digitale, teilweise automatisierte Prozesse und Workflows ermöglichen eine effizientere Bearbeitung. Zudem reduzieren sich Support- und Rückfragen, und die Budgetkontrolle wird verbessert. Dem Kanton stellt das System eine konsolidierte Datenbasis für Monitoring und Controlling zur Verfügung.

Inwiefern werden spezifische Anforderungen von Menschen mit Einschränkungen, wie etwa barrierefreier Zugang, in das System integriert?

Barrierefreiheit ist als verbindliche Anforderung verankert. Dazu gehören eine vollständige Tastaturbedienung, Screenreader-Tauglichkeit, ausreichende Kontraste sowie skalierbare Schriftgrössen. Zudem ist die Nutzung für mobile Endgeräte optimiert. Ergänzend werden in der Umsetzung Tests mit Menschen mit Einschränkungen durchgeführt.

Wie wird der Datenschutz gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen sichergestellt, insbesondere im Hinblick auf die sensiblen Daten der Erziehungsberechtigen und Kinder?

Die Informationssicherheit und der Datenschutz werden durch verbindliche technische und organisatorische Anforderungen in Beschaffung, Konzeption und entsprechender Umsetzung im Projekt sichergestellt. Die Durchführung eines IT-Security-Audits durch unabhängige Experten vor der Betriebsaufnahme stellt sicher, dass die getroffenen Massnahmen auf ihre Wirkung hin überprüft werden.

David Rehn
David Rehn
DI-GS-DfIF, IT-Berater Projekt IT-KiBG

Im Bereich der Familienpolitik laufen parallel weitere Arbeiten auf Kantonsebene:

  • Unter Einbezug der Gemeinden wird derzeit eine Familienstrategie erarbeitet, um die familienpolitischen Massnahmen künftig strategisch auszurichten und aufeinander abzustimmen. Die Strategie wird dem Kantonsrat voraussichtlich im Herbst 2026 vorgelegt.
  • Die Sammelvorlage EPAFF prüft im Auftrag des Kantonsrates, wie sich Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirkungsvoll fördern lassen. Die Gesetzesrevision bietet den Gemeinden wirksame Instrumente, um Herausforderungen in der Entwicklung der Kinder vor dem Schuleintritt frühzeitig anzugehen und zu entschärfen. Ausserdem verpflichtet sie die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot der frühen Förderung zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage wurde Ende 2025 dem Kantonsrat zugeleitet.
  • Im Auftrag des Kantonsrates überprüft der Kanton die gesetzlichen Grundlagen zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist, die Finanzierung der Fremdunterbringung künftig so zu gestalten, dass Platzierungsentscheide frei von finanziellen Fehlanreizen erfolgen. Im Zentrum soll  immer das Kindeswohl stehen. Die Gesetzesrevision wird voraussichtlich Mitte 2027 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Bediente Schwerpunktziele

Familienstrukturen stärken neues Fenster