Projekt «Neue Bibliothek» überarbeitet
Der Kanton und die Stadt St.Gallen haben 2025 das Projekt «Neue Bibliothek» überarbeitet. Anlass waren u.a. Rückmeldungen aus der Vernehmlassung. Im ersten Quartal 2026 werden Regierung und Stadtrat über die Zuleitung an die Parlamente entscheiden.
Der Kanton und die Stadt St.Gallen planen, an zentraler Lage in der Stadt St.Gallen eine neue gemeinsame Bibliothek zu erstellen. Ziel dieser Bibliothek ist, der Kantons- und Stadtbevölkerung ein zeitgemässes Bibliotheksangebot an einem zentralen Standort zur Verfügung zu stellen. Die neue Bibliothek ist eine zukunftsweisende Bildungsinstitution mit Mehrwert für die Bevölkerung und die Bibliothekslandschaft im ganzen Kanton. Als Marktplatz des Wissens fördert die neue Bibliothek das lebenslange Lernen, hilft beim Einordnen von Informationen und macht Wissen für alle zugänglich. Die Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt ist ein Auftrag aus dem Bibliotheksgesetz.
Überarbeitung aufgrund Mitwirkung und Vernehmlassung
Im Jahr 2023 haben der Kanton und die Stadt St.Gallen das Projekt mit einer öffentlichen Mitwirkung zu den Planungsinstrumenten und einer politischen Vernehmlassung der Öffentlichkeit unterbreitet. Während zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Fachleuten positiv ausfielen, gab es Kritik aus politischen Kreisen. Kanton und Stadt St.Gallen haben das Projekt deshalb in zentralen Punkten überarbeitet und redimensioniert. Die Überarbeitung betrifft u.a. eine Kostenreduktion der baulichen Investitionen. So wird der Neubau niedriger als ursprünglich geplant, auf eines der geplanten Untergeschosse wird verzichtet und der Glasanteil an der Fassade wird reduziert. Zudem wurden die Betriebskosten überarbeitet, die Kostenaufteilung zwischen Stadt und Kanton abschliessend geklärt, Massnahmen zur Stärkung der kantonalen Förderung der Bibliotheken erarbeitet und ergänzt und die Kosten-Zusammenstellung finalisiert.
Öffentliches Planauflageverfahren
Da die planungsrechtliche Umsetzung des Projekts «Neue Bibliothek» u.a. eine Zonenplanänderung und einen Sondernutzungsplan bedingt, wurde vom 11. Juni bis 11. Juli 2025 ein Planauflageverfahren durchgeführt. Ein solches ist Voraussetzung für die Beratung der Kreditvorlagen im Kantonsrat und im Stadtparlament.
Weiteres Vorgehen
Die Kantonsregierung und der Stadtrat werden im ersten Quartal 2026 über die Zuleitungen der Botschaften zuhanden der Parlamente entscheiden. Nach den Beratungen in Kantonsrat und Stadtparlament werden im Fall einer Zustimmung zur Vorlage die Stimmberechtigten über das Vorhaben entscheiden.
