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Kurzberichte aus dem Departement des Innern
Mehr Konkursfälle wegen Systemwechsel
Am 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft getreten. Damit ist ein Systemwechsel verbunden, in dessen Folge neu auch öffentlich-rechtliche Forderungen auf Konkurs zu betreiben sind – zum Beispiel, wenn jemand Steuerschulden hat oder eine Firma die Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt. Die erwartete Zunahme der Konkurse ist mit 33 Prozent tatsächlich eingetreten. Zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung hatte der Kantonsrat zusätzliche Stellen bewilligt. Im Weiteren sind amtsinterne Abläufe und Prozesse angepasst worden.
Neues Bundesgesetz wirkt sich auf Handelsregister aus
Im Jahr 2025 hat der Bund das «Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen» verabschiedet. Damit sollen die zuständigen Behörden schnell und effizient die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen identifizieren können. Das Gesetz sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, mit dem die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das neu zu schaffende Transparenzregister zusammen mit einer Handelsregisteranmeldung eingereicht werden kann. Obschon das Gesetz voraussichtlich erst per 1.1.2027 in Kraft tritt, laufen im Amt für Handelsregister und Notariate die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren. Neue Prozesse müssen geschaffen werden: Die Scanlösung und Fachanwendung müssen im Handelsregister so angepasst werden, dass der Prozess vollständig automatisiert wird. Nach erfolgter Meldung dürfen beim Amt für Handelsregister und Notariate weder Dokumente noch Daten verbleiben. Es wird mit jährlich etwa 3’000 Meldungen gerechnet.
Entscheidende Arbeiten für Onlineportal
Mit dem neuen Onlineportal des Handelsregisters schafft das Departement des Innern einen umfassenden digitalen End-to-End-Prozess. Von der Beurkundung über die Anmeldung bis zur Eintragung – alles erfolgt digital, sicher und rechtskonform. In Zusammenarbeit mit dem SECO und weiteren Kantonen soll das neue Onlineportal im Laufe des Jahres 2026 in Betrieb gehen, als digitaler Zugangskanal des Handelsregisters für Unternehmen. Ziel ist die Reduktion des administrativen Aufwands im Amt wie auch bei den Kundinnen und Kunden. Die Lösung soll Neueintragungen, Mutationen, Löschungen und Bestellungen von Auszügen einfach und standardisiert ermöglichen. Mit diesem Vorhaben leistet das Departement des Innern einen Beitrag an die Massnahme 3 der Schwerpunktplanung für die Erarbeitung einer Strategie zur Positionierung von St.Gallen als einen der führenden ICT-Standorte in der Schweiz neues Fenster.
Machtmissbrauch im religiösen Bereich verhindern
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass bei den Religionsgemeinschaften verstärkte Interventions- und Präventionsmassnahmen im Bereich Missbrauch nötig sind. Im Rahmen der vom Departement des Innern koordinierten «St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat» haben sich die beteiligten Religionsgemeinschaften und der Kanton mit dem «Kompass zum Umgang mit Machtmissbrauch im religiösen Kontext» neues Fenster auf einen gemeinsamen Orientierungsrahmen verständigt. Der Kompass gibt allen Beteiligten eine klare Richtung bezüglich Haltung und künftigen Entwicklungen vor. Zudem finden sich darin aktuelle Links zu weitergehenden Informationen, Unterlagen, Weiterbildungen und Veranstaltungen. Ziel ist, dass die Religionsgemeinschaften sich in diesen Fragen vernetzen und voneinander lernen.
Aufnahme von Kindern aus Gaza
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sich im Herbst 2025 zusammen mit dem Kanton St.Gallen an einer medizinisch-humanitären Aktion des Bundes zugunsten von Kindern aus Gaza beteiligt. Dabei wurden zwei vom Krieg verletzte Kinder mit einigen Begleitpersonen in Ausserrhoden aufgenommen und im Kinderspital St.Gallen behandelt. Die von der Krankenversicherung nicht gedeckten Spitalkosten deckt der Kanton St.Gallen mit Mitteln aus dem Lotteriefonds (Katastrophenhilfe-Kredit). Das Generalsekretariat des Departementes des Innern hat dabei eine koordinierende Rolle übernommen.
Grundbuchämter und Banken digital vernetzt
Seit dem 1. Oktober 2025 können Banken im Kanton St.Gallen Pfandrechtsgeschäfte digital an die Grundbuchämter übermitteln. Statt per Post erfolgt die Einreichung über die Plattform TERRAVIS. Auch Bestätigungen und Grundbuchauszüge werden elektronisch versendet. Dadurch werden die Abläufe effizienter, ohne die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Im Projekt «Grundbuch SG» setzten Kanton (Amt für Gemeinden und Bürgerrecht), Gemeinden und Partnerorganisationen den elektronischen Geschäftsverkehr gemeinsam um. Die Digitalisierung soll künftig auf weitere Geschäftsarten ausgeweitet werden. Mit dem voraussichtlich 2029 in Kraft tretenden Notariatsdigitalisierungsgesetz wird eine durchgehend digitale Abwicklung möglich.
Forschungsprojekt «Sich der Vergangenheit stellen»
Mit dem 2025 gestarteten Forschungsprojekt «Sich der Vergangenheit stellen» setzt der Kanton St.Gallen ein Zeichen für historische Verantwortung. Ein Team von Historikerinnen und Historikern untersucht unter der Leitung von Loretta Seglias und Oliver Schneider problematische Aspekte der Fürsorgegeschichte im Kanton St.Gallen vom 19. Jahrhundert bis 1999. Ziel ist es, Forschungslücken zu schliessen und bisherige Erkenntnisse zu bündeln. Der partizipative Ansatz bezieht Betroffene, Opferberatung und Fachleute ein. Vier Schwerpunkte (Lebenswege, Inlandadoptionen, Psychiatrie, Altersfürsorge) sowie ein rechtshistorisches Gutachten bilden den Kern der Studie. Die Ergebnisse werden in den nächsten Jahren öffentlich zugänglich gemacht und tragen zur Rehabilitation von Betroffenen und zur gesellschaftlichen Aufarbeitung bei.
