Gemeinsam besser werden: das Projekt "Best Practice" der Staatsanwaltschaft St.Gallen

Was macht optimale Strafverfahrensführung aus? Mit dieser Frage hat sich die Staatsanwaltschaft St.Gallen auseinandergesetzt und konkrete Tools wie Workshops und Entscheidraster erarbeitet. Dieser "Best Practice"-Prozess zielt darauf ab, Optimierungspotenziale zu erkennen und zu nutzen.

Worin unterscheidet sich optimale von suboptimaler Strafverfahrensführung? Wie lässt sich diese Unterscheidung beurteilen? Und was genau machen Strafverfahrensführende, die ihre Verfahren so optimal wie möglich führen?

Wer sich vertieft mit diesen Fragen befasst, stellt fest, dass ihre Beantwortung ausgesprochen komplex ist, zumal es an einer Definition der "Best Practice" fehlt und dies nicht nur im Kanton St.Gallen. Mit externer Begleitung hat das Führungsteam der Staatsanwaltschaft St.Gallen im Zusammenhang mit der Strafverfahrensführung aus Dutzenden von Begriffen die sechs herausgearbeitet und mit Inhalten gefüllt, über die eine verbindliche Beschreibung und Umsetzung der optimalen Verfahrensführung gelingt: 

priorisiert, programmatisch, entscheidungsfreudig, rechtlich einwandfrei, rollengetreu, taktisch clever

Zudem führt die inhaltliche Definition der Begriffe samt den zusätzlichen Tools wie Workflows, Beispielsammlungen, Tafeln, Entscheidraster etc. zu einer Verbindlichkeit in der Erwartungshaltung zwischen allen Beteiligten innerhalb der Staatsanwaltschaft. Die Inhalte begleiten sowohl Führung als auch Verfahrensleitung vom Evaluationsprozess, über die Einarbeitung, das Coaching, die konkrete Fallbearbeitung und Problemlösung bis hin zur Leistungsbeurteilung.

Die Initialisierung erfolgte top-down, der weitere Prozess über die Vergemeinschaftung bis zur konkreten Umsetzung im Strafverfahren kann jedoch nur bottom-up funktionieren. In diesem Prozess sind zwei Dinge von zentraler Bedeutung:

Erstens müssen alle Mitarbeitenden auf jeder Stufe verinnerlichen, dass Erfahrung und Wissen nur in geteilter Form die maximale Wirkung erzielen kann. Und zweitens müssen die vorhandenen Erkenntnisse benutzerfreundlich zugänglich sein, damit ein konkreter Nutzen in der täglichen Arbeit spürbar wird. Die kommenden Arbeiten im “Best Practice”-Prozess werden sich mit diesen beiden Punkten befassen. An der Fachtagung 2023 der Staatsanwaltschaft sind alle Verfahrensleitenden eingeladen worden, sich am weiteren Prozess zu beteiligen und Ideen einzubringen.

Der “Best Practice”-Prozess ist nicht aus der Not heraus geboren, sondern im Bestreben, ein allfälliges Optimierungspotential zu erkennen und dieses auch zu nutzen.