Bekämpfung der Arbeitsausbeutung

Die Staatsanwaltschaft hat im Jahr 2017 gemeinsam mit der Kantonspolizei und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) das Konzept gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Zentrum steht das Vorgehen gegen die illegale Beschäftigung und die Arbeitsausbeutung.

Arbeitsausbeutung bedeutet, dass der Arbeitgeber die vulnerable Lebenslage der Arbeitnehmenden ausnutzt, indem er die Arbeitskraft der beschäftigten Person in Anspruch nimmt, ohne eine Gegenleistung in angemessener Höhe zu erbringen (Lohndumping) oder für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen. Damit einher geht stets die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie die Verfälschung des Wettbewerbs in der entsprechenden Branche durch Konkurrenzierung mit unfairen Mitteln. Je nach Fall erfüllt das Verhalten der Arbeitgeber auch Verbrechenstatbestände wie Wucher (Art. 157 StGB) oder Menschenhandel (Art. 182 StGB).

Neuerdings traten Fälle auf, in denen die ausgebeuteten Arbeitnehmenden aus EU/EFTA-Staaten stammen. Dies war bisher selten. Denn Personen mit legalem ausländerrechtlichem Status sind weniger anfällig für eine Ausbeutung, da sie sich grundsätzlich an die Polizei (oder andere Behörden) wenden können, ohne eine Ausweisung aus der Schweiz befürchten zu müssen. Weiter traten vermehrt Männer als Opfer in Erscheinung. Es bedarf weiterer Beobachtung, um herauszufinden, ob es sich hierbei um Trends oder lediglich zeitweilige Erscheinungen handelt.

Im September 2023 fand in St.Gallen ein Sensibilisierungsworkshop unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) statt. Daran nahmen unter anderem Mitarbeitende des Amts für Wirtschaft und Arbeit, der Opferhilfe, der Staatsanwaltschaft und verschiedener Polizeibehörden (Fedpol, Fremdenpolizei der Stadt Bern, Kantonspolizei Basel-Stadt) teil. Daraus ergab sich, dass es von zentraler Bedeutung ist, Fälle von Arbeitsausbeutung in der Praxis überhaupt zu eruieren und die illegal beschäftigten Personen auch als Opfer und nicht (nur) als beschuldigte Personen zu erkennen. Die zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen (Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei, AWA) stehen hier vor grossen Herausforderungen, die ohne zusätzliche Ressourcen nicht befriedigend gemeistert werden können.