Flüchtlinge aus der Ukraine

Nachdem im Februar 2022 die Ukraine von Russland angegriffen wurde, kam es zu einer starken Fluchtbewegung aus der Ukraine in die europäischen Staaten, wie es sie seit dem 2. Weltkrieg in Europa nicht mehr gegeben hat.

Als Folge davon wurde im März 2022 in der Schweiz erstmals der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert. Mit diesem Status können Personen aus der Ukraine mit einem vereinfachten Verfahren aufgenommen werden und sie erhalten ein Bleiberecht sowie den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Schutzstatus ist zurzeit bis März 2024 gültig und kann bei Bedarf jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Innerhalb der ersten drei Monate nach der Einführung des Status S ist die Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine sprunghaft angestiegen. Ende Mai 2022 waren bereits fast 3'000 Ukraine-Flüchtlinge im Kanton St.Gallen registriert. Ab Juni hat der Zustrom etwas nachgelassen und da während der Herbstmonate die Anzahl neu ankommender Flüchtlinge ungefähr gleich gross war, wie jener der Personen welche die Schweiz wieder verlassen haben, blieb die Anzahl Flüchtlinge auf dem Niveau von ca. 3'500 Personen relativ konstant. Von Dezember 2022 bis März 2023 gab es nochmals einen leichten Anstieg, seit März 2023 pendelte sich die Anzahl Personen mit Schutzstatus S im Kanton St.Gallen bei knapp 4'000 ein (Abbildung G1).

G1 Entwicklung der Anzahl Personen mit Schutzstatus S im Kanton St. Gallen

Vergleicht man die Flüchtlinge aus der Ukraine (Status S) mit den anderen Flüchtlingen (Asylsuchende mit Status N und vorläufig Aufgenommenen mit Status F), zeigen sich deutliche Unterschiede beim Geschlecht (Abbildung G2) und beim Alter (Abbildung G3). Während bei den Personen im Asylbereich (N und F) der Anteil an weiblichen Personen nur gut 35 Prozent beträgt, ist dieses Verhältnis bei den Personen mit Status S gerade umgekehrt. Hier liegt der Anteil weiblicher Personen bei knapp 63 Prozent. Dieser Unterschied erklärt sich damit, dass bei den Personen im Asylbereich vor allem junge Männer die strapaziöse und oft gefährliche Flucht aus ihrem Herkunftsland in die Schweiz riskieren. In der Ukraine ist wehrpflichtigen Männern zwischen 18 bis 60 Jahren aufgrund des herrschenden Kriegsrechts hingegen eine Ausreise aus der Ukraine zum grössten Teil nicht möglich.

G2 Vergleich der Geschlechtsverteilung bei Personen aus dem Asylbereich (Status N und F) und Schutzbedürftigen (Status S)

Auch bei der Altersverteilung zeigen sich deutliche Unterschiede (Abbildung G3): Der Anteil von Kindern im Alter zwischen 0 und 9 Jahren ist bei beiden Gruppen mit je rund 14 Prozent ungefähr gleich. Hingegen beträgt der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener bei den Personen aus dem Asylbereich über die Hälfte (10 bis 19-jährige 24 Prozent und 20 bis 29-jährige 27 Prozent), während die entsprechende Altersgruppe bei den Flüchtlingen mit Status S nur knapp ein Drittel beträgt (10 bis 19-jährige 18 Prozent, 20 bis 29-jährige 13 Prozent). Der Anteil der 30 bis 39-jährigen ist in beiden Gruppen mit je rund 17 Prozent wieder ungefähr gleich, der Anteil an über 40-jährigen ist bei den Flüchtlingen aus der Ukraine hingegen deutlich grösser (38 Prozent) als bei den Flüchtlingen aus dem Asylbereich (18 Prozent).

G3 Vergleich der Altersverteilung bei Personen aus dem Asylbereich (Status N und F) und Schutzbedürftigen (Status S)