Basiszahlen Soziale Sicherheit

Von den unbeschränkt Steuerpflichtigen über 24 Jahren verfügten in der Steuerperiode 2020 rund 0,3 Prozent über ein Reineinkommen von 500'000 Franken oder mehr und gut 85 Prozent über weniger als 100'000 Franken. Mit dem Ziel Armut zu verhindern, kommt die Sozialhilfe dann zum Tragen, wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Existenzsicherung ausreichen. Im Jahr 2021 bezogen 2 Prozent der St.Galler Bevölkerung Sozialhilfe.

Einkommensverteilung

Im Jahr 2020 gab es im Kanton St.Gallen rund 278‘500 über 24-jährige Steuerpflichtige (T1). Den grössten Anteil bilden die unverheirateten und kinderlosen Steuerpflichtigen bis 65 Jahre (rund 40 Prozent), gefolgt von den über 65-Jährigen (knapp 26 Prozent) und den verheirateten 25- bis 65-jährigen Paaren mit Kindern (rund 17 Prozent). Das Reineinkommen, das dem Total aller Einkünfte abzüglich der zulässigen Gewinnungskosten und allen anderen Abzügen ohne die Sozialabzüge entspricht, ist unter den Steuerpflichtigen unterschiedlich verteilt. Knapp ein Viertel der Steuerpflichtigen hat ein Reineinkommen zwischen 40‘000 und 60‘000 Franken und 14,5 Prozent der Pflichtigen ein Reineinkommen über 100‘000 Franken. Je höher das Reineinkommen ist, umso höher ist auch der Anteil an Steuerpflichtigen, die ein Reinvermögen (Vermögen nach Abzug der Schulden) von über 150‘000 Franken besitzen.

Sozialhilfe

Die Zahl der Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten, hat im Kanton St.Gallen im Jahr 2021 abgenommen (T2). Ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung, gemessen durch die Sozialhilfequote, ging im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls zurück und liegt bei 2,0 Prozent. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene tragen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein deutlich erhöhtes Sozialhilferisiko. Die Mehrheit der unterstützten Minderjährigen lebt dabei in Einelternfamilien. Die Anzahl unterstützter Einelternfamilien ist im Vergleich zu 2017 stärker gesunken als die Anzahl der insgesamt unterstützten Privathaushalte. Von den Haushalten mit Sozialhilfe verfügt mehr als die Hälfte über keinerlei zusätzliche Einkünfte, so dass die Existenzsicherung komplett über die Sozialhilfe erfolgt. Gegenüber dem Vorjahr 2020 sind 2021 hingegen weniger unterstützte Privathaushalte vollständig von der Sozialhilfe abhängig, was mit der gestiegenen Erwerbsbeteiligung der Sozialhilfebeziehenden seit dem Ende der COVID-19-Pandemie zusammenhängt.