Basiszahlen Gesundheit
Im Kanton St.Gallen bestehen aktuell vierzehn Akutspital-Standorte, sieben Psychiatrie- und fünf Rehabilitations-Standorte, wobei verschiedene Unternehmen am gleichen Standort mehrere Leistungsbereiche anbieten. Die Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betragen im Jahr 2024 pro Kopf 4‘093 Franken. Sie liegen damit nach wie vor unter dem schweizweiten Durchschnitt von 4‘721 Franken. Im Jahr 2023 erbrachten 117 Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen Leistungen in der Spitex, 5'864 Personen lebten dauerhaft in einem Alters- und Pflegeheim.
Versorgungsangebot und -nutzung Gesundheitsdienstleistungen
Die Zahl der Spitalaufenthalte der St.Galler Bevölkerung in akutsomatischen Spitälern liegt im Jahr 2024 um rund 2'000 tiefer als im Jahr 2018. Der insgesamt rückläufige Trend ist namentlich auf die Bestrebungen der Spitäler zurückzuführen, Patientinnen und Patienten vermehrt ambulant (d.h. ohne Übernachtung im Spital) zu behandeln. Im Jahr 2020 ist ein starker Effekt der COVID-19-Pandemie zu beobachten, als die Zahl der akutsomatischen Spitalaufenthalte aufgrund des temporären Behandlungsverbots kurzfristig einbrach (T1). Die St.Galler Bevölkerung ist im betrachteten Fünfjahreszeitraum um gut 5 Prozent angewachsen, so dass die Anzahl der akutsomatischen Spitalaufenthalte bezogen auf die Bevölkerung gesunken ist. Diese sogenannte Hospitalisationsrate nimmt mit höherem Alter erheblich zu. Bei den psychiatrischen und rehabilitativen Hospitalisationen ist ein umgekehrter Trend zu sehen. Hier steigt die Zahl der Spitalaufenthalte, sowohl absolut als auch relativ zur Bevölkerung und über alle Altersgruppen hinweg. Die St.Galler Akutspitäler behandeln immer mehr ausserkantonale Patientinnen und Patienten: Während in der Akutsomatik im Jahr 2018 rund 22 Prozent einen ausserkantonalen Wohnort aufwiesen, waren es im Jahr 2023 fast 26 Prozent. Gleiches gilt für die Bereiche Psychiatrie und Rehabilitation, wo im Beobachtungszeitraum die Anteile der ausserkantonalen Patientinnen und Patienten von 14 auf 19 Prozent bzw. von 58 auf 62 Prozent gestiegen sind. Die Dichte der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte ist nach einem Anstieg bis 2021 wieder etwas gesunken, wobei zu berücksichtigen ist, dass die geografische Verteilung innerhalb des Kantons höchst uneinheitlich ist und der Beschäftigungsgrad nicht ausgewiesen wird.
Krankenpflegekosten je versicherte Person
Die Krankenpflegekosten für eine versicherte Person im Kanton St.Gallen übersteigen 2024 den Durchschnitt der Jahre 2014–2024 um 15 Prozent (T2). Am stärksten gestiegen sind die «Übrigen Kostengruppen» (+30 Prozent), die sich aus den Kosten für Physiotherapie (+20 Prozent), Spitex (+35 Prozent) und sonstigen Kosten (+33 Prozent) zusammensetzen. Die Kosten für Medikamente stiegen um fast 20 Prozent und auch im ambulanten Spitalbereich ist ein erheblicher Kostenanstieg aufgrund der Verlagerung von Behandlungen vom stationären in den ambulanten Spitalsektor zu beobachten (+18 Prozent). Dagegen fielen die Kosten der stationären Spitalversorgung im Jahr 2024 nur leicht höher aus als im Mittel der Jahre 2014–2024. Im Vergleich zur gesamten Schweiz ist die Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen nach wie vor kostengünstig.
Pflege und Betreuung zu Hause (Spitex)
Im Jahr 2023 erbrachten 117 Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen Spitex-Dienstleistungen im Kanton St.Gallen (T3). Die Leistungserbringer betreuten 19'851 Klientinnen und Klienten in der Langzeitpflege, knapp 13 Prozent mehr als noch 2018. Im Schnitt wurden in der Langzeitpflege 43 Stunden pro Klientin und Klient und Jahr aufgewendet. Die Zahl der Personen, die Unterstützung im Haushalt erhalten, hat seit 2018 um fast 9 Prozent zugenommen, die dafür aufgewendete Zeit ist jedoch um 11 Prozent zurückgegangen. Während 2018 jährlich 59 Stunden pro Klientin und Klient abgerechnet wurden, waren es 2023 noch 48 Stunden.
Alters- und Pflegeheime
Ende 2023 lebten 5'864 Personen dauerhaft in einem der 107 Alters- und Pflegeheime des Kantons St.Gallen. Gut zwei Drittel der Klientinnen und Klienten sind Frauen. Im Schnitt sind die Personen bei Eintritt in ein Heim knapp 82 Jahre alt. Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einem Heim 3,6 Jahre und sank seither kontinuierlich auf 3,2 Jahre. Beim Eintritt in ein Pflegeheim werden die Klientinnen und Klienten in eine der 12 Pflegestufen eingeteilt. Die Pflegestufen legen den zeitlichen Pflegebedarf pro Tag fest. Je höher die Pflegestufe, desto höher ist der Zeitaufwand für die tägliche Pflege. Im Mittel sind die Klientinnen und Klienten in St.Galler Alters- und Pflegeheimen in der Pflegestufe 5 eingeteilt, das entspricht einem Pflegebedarf von 81 bis 100 Minuten pro Tag. Dieser Wert ist seit 2018 unverändert geblieben.