Die Fremdeinschätzung ist ein verpflichtendes Element im lokalen Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT) der Volksschule zwischen Herbst 2025 und Ende 2028.
Die Schulen erhalten eine Einschätzung sowie Hinweise für die Planung der nächsten Schritte in der digitalen Transformation.
Das Wichtigste in Kürze
Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 23. September 2024 den Projektauftrag für die verpflichtende Fremdeinschätzung des LUP-DT verabschiedet.
- Alle Schulen der Volksschule führen die Fremdeinschätzung zwischen dem Herbst 2025 und Ende 2028 durch. Sie wird durch das Amt für Volksschule finanziert und steht den Sonderschulen, die Ende 2024 einen Zwischenbericht neues Fenster eingereicht haben, ebenfalls kostenlos zur Verfügung.
- Die Fremdeinschätzung erfolgt pro Schuleinheit. Die Grösse der Schuleinheit bestimmt der Schulträger. Bei kleineren und mittleren Schulträgern kann der gesamte Schulträger als eine Schuleinheit definiert werden. Die Einheit kann sich aber auch auf eine Führungseinheit der Schulleitung oder des zuständigen PICTS beziehen.
- Zum Zeitpunkt der Fremdeinschätzung muss sich die Schuleinheit mindestens auf der Stufe 3 gemäss Selbsteinschätzungsraster neues Fenster befinden.
- Der Schulträger teilt im Herbst 2025 dem Amt für Volksschule in Absprache mit seinen Schuleinheiten den favorisierten Slot mit, in dem die Fremdeinschätzung pro Schuleinheit zwischen 2025 und 2028 durchgeführt werden soll. Die definitive Einteilung erfolgt durch das Amt für Volksschule und wird bis Ende 2025 kommuniziert.
- Die Fremdeinschätzung wird von acht unabhängigen Einschätzungspersonen neues Fenster durchgeführt, die Expertisen aus den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung, Schulevaluation, Qualitäts- und Projektmanagement sowie Führungs- und Organisationsberatung mitbringen.
- Die Schulen erhalten eine allgemeine Einschätzung in den Teilbereichen Schulkultur und Unterricht neues Fenster sowie Hinweise für ihre Schulentwicklung. Diese Rückmeldung nimmt auch die übergeordnete Fragestellung neues Fenster auf, welche die Schule vorab definiert.
- Das Selbstbild der Schule setzt sich aus einer Einstufung in drei Handlungsfeldern des Orientierungsrahmens neues Fenster zusammen und wird durch quantitative Befragungsergebnisse neues Fenster sowie strategische Schuldokumente/-konzepte neues Fenster ergänzt. Das Fremdbild der Einschätzungsperson entsteht durch die Sichtung dieser Unterlagen neues Fenster und wird am Präsenztag neues Fenster durch Interviews sowie einer Dateninterpretation in einer Gruppe vervollständigt.
- Der zeitliche Aufwand für eine Schulleitung oder die Leitungsrolle des Prozesses bewegt sich zwischen 10 bis 12 Stunden.
- Je nach Umfang der Mitwirkung beläuft sich der zeitliche Aufwand der Lehrpersonen auf eine bis maximal zehn Stunden. Er kann an die 42 Stunden der schulinternen Weiterbildung im Rahmen der Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen der IT-Bildungsoffensive neues Fenster angerechnet werden.
- Beim Verfahren der Fremdeinschätzung, wie bei LUP-DT angewendet, steht die gemeinsame Dateninterpretation zusammen mit dem Selbstbild der Schule im Fokus. Das schlanke Verfahren ermöglicht der Schule, den Aufwand klein zu halten und rasch zu einer Rückmeldung zu kommen. Die Fremdeinschätzung ist keine externe Qualitätskontrolle und dient nicht der Rechenschaftslegung.
- Die Datenhoheit bleibt lokal bei den Schulen. Dem Amt für Volksschule werden für die Berichterstattung an den Bildungsrat lediglich die Einstufungen aus dem Selbst- und Fremdbild neues Fenster und anonymisierte, konsolidierte Angaben weitergeleitet.
- Die aus der Fremdeinschätzung resultierenden Entwicklungshinweise sowie daraus abgeleitete Massnahmen sind nachgelagerte Bestandteile des Schlussberichtes LUP-DT neues Fenster, der als letztes Element der Berichterstattung LUP-DT per 2028 dem Amt für Volksschule durch die Schulen eingereicht wird.