Die Fremdeinschätzung ist ein verpflichtendes Element in der Begleitung des lokalen Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation (LUP-DT) der Volksschulen.
Das Wichtigste vorab
Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 23. September 2024 den Projektauftrag für die verpflichtende Fremdeinschätzung verabschiedet.
- Alle Schulen der Volksschule führen die Fremdeinschätzung zwischen dem Herbst 2025 und Ende 2028 durch. Sie wird durch das Amt für Volksschule finanziert und steht den Sonderschulen, die Ende 2024 einen Zwischenbericht neues Fenster eingereicht haben, ebenfalls kostenlos zur Verfügung.
- Die Fremdeinschätzung kann ab Stufe 3 in allen Teilbereichen gemäss Selbsteinschätzungsraster neues Fenster durchgeführt werden.
- Die Fremdeinschätzung erfolgt im Grundsatz pro Schuleinheit. Die Schuleinheit wird dabei durch den Schulträger definiert und kann hier die Führungseinheit oder die im LUP-DT-Prozess gemeinsam betroffenen Schulen umfassen.
- Der Schulträger bucht in Absprache mit den Schuleinheiten im Herbst 2025 den bevorzugten Semesterslot zwischen 2025 und 2028, in dem die Fremdeinschätzung durchgeführt werden soll. Die definitive Einteilung erfolgt durch das AVS.
- Die Schulen erhalten eine allgemeine Einschätzung zum Selbstbildes in den Teilbereichen Schulkultur und Unterricht neues Fenster des Selbsteinschätzungs- bzw. Orientierungsraster. Zusätzlich wählt jede Schule selbstständig mindestens einen schuleigenen Fokus, zu dem Entwicklungshinweise gewünscht sind.
- Die Fremdeinschätzung wird von acht unabhängigen Einschätzungspersonen durchgeführt, die Expertisen aus den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung, Schulevaluation, Qualitäts- und Projektmanagement sowie Führungs- und Organisationsberatung mitbringen.
- Die Fremdeinschätzung besteht aus einer selbständigen Datensammlung durch die Schule und einem Präsenztag, an dem die Einschätzungsperson das Aussenbild vervollständigt.
- Das Bild der Schule setzt sich aus quantitativen Umfrageergebnissen, mittels einem webbasierten Tool, strategischen Schuldokumenten und der Einstufung in den zwei Teilbereichen Unterricht und Schulkultur zusammen. Das Aussenbild der Einschätzungsperson entsteht durch die Sichtung dieser Unterlagen, Interviews mit der Schulleitung und PICTS, sowie einer Dateninterpretation in einer Gruppe.
- Der zeitliche Aufwand für eine Schulleitung oder die Leitungsrolle des Prozesses bewegt sich zwischen 10 bis 12 Stunden.
- Der zeitliche Aufwand für die involvierten Lehrpersonen bewegt sich zwischen zwei bis maximal 10 Stunden und kann an die 42 Stunden der schulinternen Weiterbildung im Rahmen der Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen der IT-Bildungsoffensive neues Fenster angerechnet werden.
- Die Fremdeinschätzung ist keine externe Qualitätskontrolle, granzt sich klar von einer Evaluation ab und dient nicht der Rechenschaftslegung. Die Datenhoheit der Fremdeinschätzung bleibt daher lokar bei den Schulen. Dem Amt für Volksschule werden lediglich anonymisierte Angaben für die jährliche Berichterstattung an den Bildungsrat sowie das gemeinsam vereinbarte Gesamtbild weitergeleitet.
- Die aus der Fremdeinschätzungs resultierenden Entwicklungshinweise sowie daraus abgeleitete Massnahmen sind Bestandteil des Schlussberichtes LUP-DT neues Fenster, der als letztes Element der Berichterstattung LUP-DT per 2028 dem Amt für Volksschule eingereicht wird.