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Wie sind die Rahmenbedingungen für Sonder- und Privatschulen?

  • Sonderschulen, die Ende 2024 eine Zwischenberichterstattung eingereicht haben, können fakultativ und kostenlos vom Angebot einer Fremdeinschätzung Gebrauch machen. Sie erhalten eine Einladung vom Amt für Volksschule per E-Mail.

  • Sonderschulen, die keinen Zwischenbericht eingereicht haben, sowie Privatschulen im Kanton St.Gallen steht das Angebot kostenpflichtig zur Verfügung. Die Kosten für die Schule belaufen sich auf  1'500.- Fr. Damit werden die externen Kosten für den Einsatz der Einschätzungspersonen gedeckt.

    • Wenn Sie das Angebot der Fremdeinschätzung nutzen wollen, melden Sie sich gerne ab dem 1. Januar 2026 per E-Mail bei Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.


Ich kann in dem zugeteilten Slot nicht teilnehmen. Kann ich diesen verschieben?

Nein. Grundsätzlich kann man einen Slot nicht umbuchen, es besteht aber die Möglichkeit, unter Angabe einer schlüssigen Begründung um einen Slotwechsel anzufragen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.

Wie findet das Online-Erstgespräch statt?

Um einen möglichst einfachen Zugang für alle Teilnehmenden der Schule zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die technische Infrastruktur / Plattform der Schule zu benützen. Wenn z.B. die Schulleitung den Termin per Outlook an alle schulinternen Teilnehmenden sowie die Einschätzungsperson versendet, kann sie dem in der Regel einen Online-Besprechungsraum via Microsoft Teams oder Zoom hinzufügen.

Was ist die übergeordnete Fragestellung und wie wähle ich diese?

Siehe «Übergeordnete Fragestellung neues Fenster»

Muss ich nochmals eine komplette, umfangreiche Selbsteinschätzung machen?

Nein. Die Selbsteinschätzung im Rahmen der Fremdeinschätzung wird nur über den Einstufungsbogen neues Fenster abgegeben.

Wo kann ich herausfinden, auf welcher Stufe ich bin?

Die Stufen sind im Selbsteinschätzungsraster LUP-DT neues Fenster aufgezeigt. Bei der Einordnung in den Stufen kann der differenziertere Orientierungsrahmen LUP-DT neues Fenster helfen, sich genauer einzuschätzen und die Abgrenzungen der Stufen zueinander besser zu erkennen.

Hat die Fremdeinschätzung tatsächlich keine Kostenfolge für den Schulträger?

Nein. Der Schulträger finanziert lediglich die Arbeitsstunden der schulinternen Personen, welche gemäss Ablauf an der Fremdeinschätzung teilnehmen. Die Einschätzungsperson sowie alle erforderlichen Einschätzungsinstrumente werden durch das Amt für Volksschule finanziert.

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