Ja. Siehe Downloadcenter neues Fenster.
- Sonderschulen, die Ende 2024 eine Zwischenberichterstattung eingereicht haben, können fakultativ und kostenlos vom Angebot einer Fremdeinschätzung Gebrauch machen. Sie erhalten eine Einladung vom Amt für Volksschule per E-Mail.
- Sonderschulen, die keinen Zwischenbericht eingereicht haben, sowie Privatschulen im Kanton St.Gallen steht das Angebot kostenpflichtig zur Verfügung. Die Kosten für die Schule belaufen sich auf 1'500.- Fr. Damit werden die externen Kosten für den Einsatz der Einschätzungspersonen gedeckt.
- Wenn Sie das Angebot der Fremdeinschätzung nutzen wollen, melden Sie sich gerne ab dem 1. Januar 2026 per E-Mail bei Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.
Nein. Grundsätzlich kann man einen Slot nicht umbuchen, es besteht aber die Möglichkeit, unter Angabe einer schlüssigen Begründung um einen Slotwechsel anzufragen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.
Um einen möglichst einfachen Zugang für alle Teilnehmenden der Schule zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die technische Infrastruktur / Plattform der Schule zu benützen. Wenn z.B. die Schulleitung den Termin per Outlook an alle schulinternen Teilnehmenden sowie die Einschätzungsperson versendet, kann sie dem in der Regel einen Online-Besprechungsraum via Microsoft Teams oder Zoom hinzufügen.
Nein. Die Selbsteinschätzung im Rahmen der Fremdeinschätzung wird nur über den Einstufungsbogen neues Fenster abgegeben.
Die Stufen sind im Selbsteinschätzungsraster LUP-DT neues Fenster aufgezeigt. Bei der Einordnung in den Stufen kann der differenziertere Orientierungsrahmen LUP-DT neues Fenster helfen, sich genauer einzuschätzen und die Abgrenzungen der Stufen zueinander besser zu erkennen.
Nein. Der Schulträger finanziert lediglich die Arbeitsstunden der schulinternen Personen, welche gemäss Ablauf an der Fremdeinschätzung teilnehmen. Die Einschätzungsperson sowie alle erforderlichen Einschätzungsinstrumente werden durch das Amt für Volksschule finanziert.
Die Datenhoheit bleibt lokal bei den Schulen. Auf einem Fallblatt neues Fensterwerden die Einstufungen der Schule und der Einschätzungsperson (Selbst- und Fremdbild) schriftlich festgehalten.
Dieses Fallblatt wird von beiden Parteien unterzeichnet und durch die Einschätzungsperson dem Amt für Volksschule eingereicht. Diese Daten, welche keine Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben, dienen dem Amt für Volksschule für seine Berichterstattung zuhanden des Bildungsrates.
Mit Ausnahme dieses Fallblattes leitet die Einschätzungsperson keine weiteren Unterlagen an das Amt für Volksschule weiter. Die Einschätzungsperson bewahrt die Unterlagen bis Ende 2028 auf und vernichtet/löscht sie anschliessend. Die Verantwortung für die schulinterne Archivierung der Unterlagen aus dem Schlussgespräch mit Rückmeldungen und Entwicklungshinweisen sowie der Ergebnisse der quantitativen Umfragen liegt bei der Schule.
Hier finden Sie einen beispielhaften Auszug dieses Fallblattes, um sich ein Bild zu machen, in welcher Form die Einreichung ans Amt für Volksschule geschieht:
> Fallblatt Auszug Beispiel (298 kB, PDF, 20.08.2025) neues Fenster