Ja. Siehe Downloadcenter neues Fenster.
- Sonderschulen, die Ende 2024 eine Zwischenberichterstattung eingereicht haben, können fakultativ und kostenlos vom Angebot einer Fremdeinschätzung Gebrauch machen. Sie erhalten eine Einladung vom Amt für Volksschule per E-Mail.
- Sonderschulen, die keinen Zwischenbericht eingereicht haben, sowie Privatschulen im Kanton St.Gallen steht das Angebot kostenpflichtig zur Verfügung. Die Kosten für die Schule belaufen sich auf 1'500.- Fr. Damit werden die externen Kosten für den Einsatz der Einschätzungspersonen gedeckt.
- Wenn Sie das Angebot der Fremdeinschätzung nutzen wollen, melden Sie sich gerne ab dem 1. Januar 2026 per E-Mail bei Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.
Nein. Grundsätzlich kann man einen Slot nicht umbuchen, es besteht aber die Möglichkeit, unter Angabe einer schlüssigen Begründung um einen Slotwechsel anzufragen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an Vanessa Speck, Sachbearbeiterin Amt für Volksschule.
Nach der Zuteilung der Einschätzungsperson, meldet sich diese bei der Kontaktperson der Schuleinheit, um Datum und Ort (online oder vor Ort) für das Erstgespräch sowie weitere Details gemeinsam festzulegen.
Um bei einer Online-Form einen möglichst einfachen Zugang für die Teilnehmenden seitens Schule zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die technische Infrastruktur / Plattform der Schule zu benützen. Wenn z.B. die Schulleitung den Termin per Outlook an alle schulinternen Teilnehmenden sowie die Einschätzungsperson versendet, kann sie dem in der Regel einen Online-Besprechungsraum via Microsoft Teams oder Zoom hinzufügen.
Nein. Die Einstufung dient der Erfassung des aktuellen Standes und unterscheidet sich von der Selbsteinschätzung, wie sie im Zwischenbericht 2024 vorgenommen wurde. Je nach Durchführungszeitpunkt können jedoch viele Inhalte aus dem Zwischenbericht übernommen werden.
Wichtigster Unterschied: Die Einstufung über den Einstufungsbogen neues Fenster erfolgt – im Gegensatz zum Zwischenbericht – ausschliesslich zu den drei Handlungsfeldern des Orientierungsrahmens. neues Fenster Dadurch findet sie auf einer konkreteren Ebene statt und bildet eine zentrale Grundlage für eine fundierte und erfolgreiche Einschätzung.
Ziel der Einstufung ist es, der Einschätzungsperson ein möglichst aktuelles und präzises Bild zu denjenigen Inhalten zu vermitteln, die im Rahmen der Fremdeinschätzung beurteilt werden.
Die Stufen sind im Selbsteinschätzungsraster LUP-DT neues Fenster aufgezeigt. Bei der Einordnung in den Stufen kann der differenziertere Orientierungsrahmen LUP-DT neues Fenster helfen, sich genauer einzuschätzen und die Abgrenzungen der Stufen zueinander besser zu erkennen.
Nein. Der Schulträger finanziert lediglich die Arbeitsstunden der schulinternen Personen, welche gemäss Ablauf an der Fremdeinschätzung teilnehmen. Die Einschätzungsperson sowie alle erforderlichen Einschätzungsinstrumente werden durch das Amt für Volksschule finanziert.
Die Datenhoheit bleibt lokal bei den Schulen. Auf einem Fallblatt neues Fensterwerden die Einstufungen der Schule und der Einschätzungsperson (Selbst- und Fremdbild) schriftlich festgehalten.
Dieses Fallblatt wird von beiden Parteien unterzeichnet und durch die Einschätzungsperson dem Amt für Volksschule eingereicht. Diese Daten, welche keine Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben, dienen dem Amt für Volksschule für seine Berichterstattung zuhanden des Bildungsrates.
Mit Ausnahme dieses Fallblattes leitet die Einschätzungsperson keine weiteren Unterlagen an das Amt für Volksschule weiter. Die Einschätzungsperson bewahrt die Unterlagen bis Ende 2028 auf und vernichtet/löscht sie anschliessend. Die Verantwortung für die schulinterne Archivierung der Unterlagen aus dem Schlussgespräch mit Rückmeldungen und Entwicklungshinweisen sowie der Ergebnisse der quantitativen Umfragen liegt bei der Schule.
Hier finden Sie einen beispielhaften Auszug dieses Fallblattes, um sich ein Bild zu machen, in welcher Form die Einreichung ans Amt für Volksschule geschieht:
> Fallblatt Auszug Beispiel (298 kB, PDF, 20.08.2025) neues Fenster
Die Umfragen werden anonym durchgeführt, es werden keine Personendaten erhoben, und die Ergebnisse verbleiben ausschliesslich bei der Schule.
Eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist daher nicht erforderlich. Dennoch kann die Schule die Eltern informell informieren, wenn sie dies im Sinne von Transparenz oder Schulkommunikation als sinnvoll erachtet.
