Die Fremdeinschätzung soll hauptsächlich den schuleigenen Entwicklungsprozess im Rahmen der digitalen Transformation der Schule unterstützen. Weiter dient sie als Berichterstattung für den Bildungsrat.
Schulinterne Entwicklung
Der Bildungsrat verfolgt mit der Fremdeinschätzung das Ziel, dass sich die Schulen mit einer obligatorischen Einschätzung in einem standardisierten Reflexionsprozess mit den Teilbereichen Schulkultur (Schulentwicklung) und Unterricht (Unterrichtsgestaltung, Lernprozessbegleitung) auseinandersetzen.
Die Fremdeinschätzung soll die Schulen im LUP-DT-Prozess begleiten.
Der Aussenblick der Fremdeinschätzungsperson dient dazu:
- blinde Flecken zu entdecken.
- das eigene Selbstbild (Standortbestimmung, Zwischenbericht, Schlussbericht) zu spiegeln und ergänzen.
- im Austausch mit einer Fachperson Input zu erhalten.
- bisherige Entwicklungsschritte zu reflektieren.
- zukünftige Entwicklungsvorhaben zu planen oder justieren.
- sich im Umsetzungsprozess der Digitalen Transformation zu orientieren.

Die Fremdeinschätzung knüpft am Entwicklungsstand der Schule an. In Form von einer allgemeinen Einschätzung und spezifischen Entwicklungsschritten ermöglicht sie Impulse für den weiteren Entwicklungsprozess.
Kantonale Berichterstattung
Der eingereichte Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung zu den drei Handlungsfeldern ermöglich einen Vergleich mit dem Zwischen- und Schlussbericht.
- Anonymisierte Rückmeldungen ans AVS dienen dazu, den Prozess der Fremdeinschätzung sowie Unterstützungs- und Weiterbildungsangebote für die Schulen im LUP-DT-Konzept neues Fenster anzupassen.
- Schulspezifische Rückmeldungen ergänzen die Einschätzung des kantonalen Gesamtbildes und generieren Steuerungswissen in den drei Handlungsfeldern.
