Aufgaben im Lebenszyklus von Strassen
Das Tiefbauamt (TBA) ist «Inhaberin» der Kantonsstrassen. Es plant, baut und unterhält sie. Grosse Bauprojekte gehören dazu wie der Winterdienst oder Lärmschutz. Zudem kümmert sich die Gebietseinheit VI im TBA um die Ostschweizer Nationalstrassen.

Die Arbeit des TBA ist ein steter Kreislauf entlang dem Lebenszyklus von Strassen – von der Planung über ihren Bau (Realisierung) bis zur Bewirtschaftung. Zum TBA gehören vier Abteilungen:
- Mobilität und Planung
- Strassen- und Kunstbauten
- Strasseninspektorat
- Gebietseinheit VI (Nationalstrassen)
Hinzu kommt das Büro des Kantonsingenieurs und die beiden Dienststellen «Finanzen und Controlling» sowie «Grundstückgeschäfte».
Die Abteilung Mobilität und Planung beschäftigt sich mit der strategischen Planung und Vorstudien zum Verkehr. Die Aufgaben und Projekte umfassen die Themen Verkehrsplanung, Verkehrsmanagement und Lärmschutz. Darin sind die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Fachstellen Fuss- und Veloverkehr sowie Immissionen integriert.
Die Abteilung Strassen- und Kunstbauten knüpft direkt an die Abteilung Mobilität und Planung an. Sie ist für die Projektierung und Realisierung des kantonalen Strassenbaus zuständig. Dazu gehören Kunstbauten wie Tunnel, Brücken oder grössere Stützkonstruktionen. Die Abteilung ist auch für den Unterhalt von Kunstbauten zuständig.
Das Strasseninspektorat unterhält die kantonale Strasseninfrastruktur und sorgt für eine hohe Verfügbarkeit während des ganzen Jahres. Die Abteilung ist in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Das Strasseninspektorat unterstützt die Gemeinden mit kantonalen Beiträgen für Aufwände an Kantonsstrassen und ausgewählte Projekte für den Fuss- und Radverkehr – oder bei Naturereignissen.
Die Gebietseinheit VI (GEVI) hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) für die Nationalstrassen in den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus. Das GEVI ist für den Betrieb und kleinen baulichen Unterhalt verantwortlich. Zudem betreibt es für den Kanton St.Gallen die elektromechanischen Anlagen der Kantonsstrassen. Für den Kanton Glarus unterhält es die kantonalen Strassenanlagen in Glarus Nord.