Ausblick

Hier wagen wir einen Blick in die Zukunft, auf die Herausforderungen und Chancen, welche sich in den nächsten Jahren für die Strafverfolgung auftun.

Vision Ostschweizer Kompetenzzentrum

Die Zusammenarbeit der Ostschweizer Staatsanwaltschaften hat sich in den vergangenen Jahren gezielt und kontinuierlich weiterentwickelt.

In der Ostschweiz wurden in einem ersten Schritt fachbezogene Arbeitsgruppen mit Spezialistinnen und Spezialisten gebildet, um die Strafverfolgungspraxis in ihren jeweiligen Deliktsbereichen weiterzuentwickeln. Danach haben die strategischen Leitungsebenen der Ostschweizer Staatsanwaltschaften für das Jahr 2025 beschlossen, die Zusammenarbeit zusätzlich zu verstärken.

Ein Bereich, in dem diese Zusammenarbeit besonders wichtig ist, stellt die Cyberkriminalität dar. Digitale Straftaten machen nicht an den Kantonsgrenzen halt. Die Strafverfolgungsbehörden sind darauf angewiesen, eng zusammenzuarbeiten, um diese Straftaten wirksam zu bekämpfen. Am Beispiel der Cyberkriminalität zeigt sich zudem die Zentrumsfunktion der Staatsanwaltschaft St.Gallen für die Ostschweiz. Nur durch verstärkte Zusammenarbeit können Lücken in der Verfolgung vermieden werden, die durch fehlende Spezialisierungen in kleineren Kantonen entstehen.

Ausserdem arbeiten die Ostschweizer Staatsanwaltschaften daran, den Austausch von Wissen und Erfahrung zu verbessern. Für die Staatsanwaltschaften als Expertenorganisationen ist es wichtig, dass Wissen und Erfahrungen möglichst vielen Mitarbeitenden zugänglich sind. Die Weiterentwicklung dieses zentralen Themas hat höchste Priorität.

Zusätzlich haben die Leitungen der Staatsanwaltschaften von Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und St.Gallen im Auftrag der jeweiligen Regierungen einen Projektauftrag erarbeitet und eingereicht. Grundlage dafür ist die Vision eines Ostschweizer Kompetenzzentrums für Cyberdelikte, das nicht nur die Zusammenarbeit stärkt, sondern auch eine wirkungsvolle Bekämpfung von virtueller Kriminalität ermöglicht.

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen im Wandel

Kleinräumigkeit ist keine geeignete Antwort auf die Herausforderungen der nahen Zukunft, weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene.

Bis ins Jahr 2000 war die Strafverfolgung – mit Ausnahme des damaligen Untersuchungrichteramtes St.Gallen – Teil des «Gemischtwarenladens Bezirksamt». Sie war oft wenig professionalisiert, auch weil viele der dafür verantwortlichen Personen in der Regel keine juristische Ausbildung hatten. Im Rahmen des Projekts «REDOR» vor 25 Jahren reorganisierte der Kanton St.Gallen seine Strafrechtspflege neu. Es wurden fünf Untersuchungsämter geschaffen. Zwar sind diese Ämter über die Konferenz der Staatsanwaltschaft miteinander verbunden, doch entwickelten sie sich rasch zu weitgehend eigenständigen Organisationseinheiten. Deshalb entstanden im Kanton unabhängige Untersuchungsregionen. Aus historischer Sicht zogen es die politischen Entscheidungsträger vor, der regionalen Vielfalt Rechnung zu tragen, statt eine hierarchisch geführte Gesamtorganisation zu schaffen. Es wurde angenommen, dass kleinere, flexible (regionale) Strukturen effizienter arbeiten. Eine übergeordnete Behörde mit klaren Hierarchien, wie etwa eine Oberstaatsanwaltschaft, war deshalb nicht gewollt.

In einer Zeit, in der virtuelle Grenzen verschwinden, internationale Vernetzungen bestehen und technologische Entwicklungen alle Lebensbereiche – auch die Kriminalität – beeinflussen, reichen kleinräumige oder partikulare Ansätze nicht mehr aus. Die Herausforderungen der kommenden Jahre können wir nur bewältigen, wenn wir unsere Kräfte bündeln, Abläufe vereinheitlichen, effiziente Strukturen schaffen und unser Wissen gezielt nutzen. Kleinräumige Lösungen bieten auf nationaler oder kantonaler Ebene keine passenden Antworten mehr. Deshalb richtet sich die Staatsanwaltschaft St.Gallen aktuell neu aus: Sie entwickelt sich von einer föderalen Struktur hin zu einer Gesamtorganisation, die sich am gemeinsamen Auftrag orientiert – dem rechtstaatlich einwandfreien, effizienten und wirksamen Führen von Strafverfahren. Die eingeleitete Organisationsentwicklung «Best Practice» dient genau diesem Ziel.