Ausblick
Hier wagen wir einen Blick in die Zukunft, auf die Herausforderungen und Chancen, welche sich in den nächsten Jahren für die Strafverfolgung auftun.
Vision Ostschweizer Kompetenzzentrum
Die Zusammenarbeit der Ostschweizer Staatsanwaltschaften hat sich in den vergangenen Jahren gezielt und kontinuierlich weiterentwickelt.
In der Ostschweiz wurden in einem ersten Schritt fachbezogene Arbeitsgruppen mit Spezialistinnen und Spezialisten gebildet, um die Strafverfolgungspraxis in ihren jeweiligen Deliktsbereichen weiterzuentwickeln. Danach haben die strategischen Leitungsebenen der Ostschweizer Staatsanwaltschaften für das Jahr 2025 beschlossen, die Zusammenarbeit zusätzlich zu verstärken.
Ein Bereich, in dem diese Zusammenarbeit besonders wichtig ist, stellt die Cyberkriminalität dar. Digitale Straftaten machen nicht an den Kantonsgrenzen halt. Die Strafverfolgungsbehörden sind darauf angewiesen, eng zusammenzuarbeiten, um diese Straftaten wirksam zu bekämpfen. Am Beispiel der Cyberkriminalität zeigt sich zudem die Zentrumsfunktion der Staatsanwaltschaft St.Gallen für die Ostschweiz. Nur durch verstärkte Zusammenarbeit können Lücken in der Verfolgung vermieden werden, die durch fehlende Spezialisierungen in kleineren Kantonen entstehen.
Die Stärke einer Expertenorganisation ergibt sich aus der Summe des Wissens und der verfügbaren Erfahrung ihrer Mitarbeitenden.
Ausserdem arbeiten die Ostschweizer Staatsanwaltschaften daran, den Austausch von Wissen und Erfahrung zu verbessern. Für die Staatsanwaltschaften als Expertenorganisationen ist es wichtig, dass Wissen und Erfahrungen möglichst vielen Mitarbeitenden zugänglich sind. Die Weiterentwicklung dieses zentralen Themas hat höchste Priorität.
Zusätzlich haben die Leitungen der Staatsanwaltschaften von Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und St.Gallen im Auftrag der jeweiligen Regierungen einen Projektauftrag erarbeitet und eingereicht. Grundlage dafür ist die Vision eines Ostschweizer Kompetenzzentrums für Cyberdelikte, das nicht nur die Zusammenarbeit stärkt, sondern auch eine wirkungsvolle Bekämpfung von virtueller Kriminalität ermöglicht.
Papierakten werden durch elektronische Akten ersetzt und der Rechtsverkehr über die Plattform justitia.swiss abgewickelt.
News vom Programm «Ablösung JURIS-4»
Wir sind mit dem Programm «Ablösung JURIS-4» auf geplantem Kurs – auch dank vorbildlichem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. Das Programm «Ablösung JURIS-4» besteht aus den drei Projekten «NGV_SG» (neue Geschäftsverwaltung), «Rewe» (Rechnungswesen) und «Daten». Dieses Programm, in Kombination mit der Plattform justitia.swissneues Fenster für den elektronischen Rechtsverkehr, öffnet uns den Weg in digital geführte Strafverfahren.
Projekt 1 «NGV_SG»
Das Ausschreibungsverfahren für die neue Geschäftsverwaltung der Staatsanwaltschaft läuft auf Hochtouren. Im 2. Quartal 2026 rechnen wir mit der Wahl der neuen Applikation durch den Programmausschuss. Dabei stehen im Vordergrund die von uns geforderten Funktionalitäten. Darunter sind auch Punkte wie die Integration von zukünftigen KI-Tools oder der Umgang mit E-Unterschriften.
Projekt 2 «Rewe»
Bis anhin wickelten wir das Rechnungswesen der Staatsanwaltschaft im JURIS-4 ab. Im Kanton St.Gallen ist die Software von SAP Standard im Bereich Rechnungswesen und wird auch bei der Staatsanwaltschaft mit der neuen Applikation integriert. Die Rechnungen werden zukünftig in der neuen Geschäftsverwaltung erstellt und für alle Buchungsaktivitäten automatisch an SAP übermittelt.
Projekt 3 «Daten»
Die Daten der Strafverfahren werden neu ausserhalb der Geschäftsverwaltung gespeichert. Ende September 2025 ging der Zuschlag für die technische Umsetzung an die LogObject AG. Das Ziel ist Daten irgendwelcher Art einmal zu speichern und dann mittels Zugriffsrechten den Zugang zu diesen Daten von der Polizei über die Staatsanwaltschaft bis zu den Gerichten und abschliessend im Strafvollzug zu steuern.
Identitätsmissbrauch
Seit Einführung des neuen Straftatbestands für Identitätsmissbrauch häufen sich Fälle, bei denen Täterschaften gestohlene Personalien nutzen, um Onlineshops zu betrügen. Die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen und Anbieter stehen dabei oft über dem Schutz unbescholtener Betroffener und verursachen zusätzliche Belastung für die Strafverfolgung.
Im Rahmen der Cybertriage fällt auf, dass ein Grossteil der Anzeigen im Bereich von Cyber- und digitalisierter Kriminalität den am 1. September 2023 in Kraft gesetzten Tatbestand des Identitätsmissbrauchs (Art. 179decies StGB) betreffen. So benutzen Täterschaften die Personalien (Name und Adresse) von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, um bei Onlineshops auf Rechnung Waren zu bestellen. Die Täterschaften fangen dann die Lieferungen ab oder leiten diese um; die Rechnungen bzw. die Mahnungen, im ärgsten Fall sogar eine Betreibung, erhalten dann die ahnungslosen Leute, deren Personalien missbraucht worden sind. Diese Betrugsmasche könnte einfach unterbunden werden, indem Onlineshops bei Erstbestellungen keine Bezahlung auf Rechnung zuliessen. Leider stehen dieser einfachen Lösung wirtschaftliche Gründe entgegen, die anscheinend mehr zählen als die grossen Umstände, welche den unbescholtenen Opfern entstehen. Im Weiteren bedeuten diese Strafanzeigen auch immer Aufwand seitens der Strafverfolgung. Ein Aufwand, der in diesem Mass nicht sein müsste, wenn der erwähnten Betrugsmasche nicht Tür und Tor geöffnet wäre.
Nachfolge für Roland Knaus gefunden
Seit 23 Jahren werden die Stabsdienste der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen von Roland Knaus geleitet, was nicht nur die Führung der zentralen Dienststellen Rechnungswesen, Informatik und Administration bedeutet, sondern das Generalsekretariat der Konferenz der Staatsanwaltschaft umfasst mit Budgethoheit, Protokollführung und allen Schnittstellen zu politischen Projekten. Roland Knaus wird Ende März 2026 in den Ruhestand treten, ein Nachfolger für ihn wurde im Herbst 2025 gesucht und gefunden.
Roland Knaus, Leiter Stabsdienste der Staatsanwaltschaft, wird Ende März 2026 pensioniert. Eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihn zu finden, war eine grosse Aufgabe, hat doch Roland Knaus diese Stelle vor über 22 Jahren als erster angetreten und auf ausserordentliche Art mit Inhalt gefüllt.
Die freiwerdende Stelle wurde im August 2025 ausgeschrieben, es bewarben sich über 60 teilweise hochkarätige Kandidaten, von denen nach intensiven Bewerbungsgesprächen zwei in einem Assessment zusätzlich geprüft wurden. Überzeugt hat schliesslich Marc Grünenfelder, der seit 2007 bei der Raiffeisenbank tätig ist, seit 2019 in der Funktion als Leiter Services und Mitglied der Bankleitung bei der Raiffeisenbank Regio St.Gallen West. Er wird am 1. März 2026 seine neue Stelle antreten.
Roland Knaus hat den anspruchsvollen Prozess rund um seine Nachfolge engagiert und mit der für ihn typischen Bescheidenheit begleitet. Er wird auch die Einarbeitung von Marc Grünenfelder im März tatkräftig unterstützen.
Wir sind mit dem Programm «Ablösung JURIS-4» auf geplantem Kurs – auch dank vorbildlichem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen im Wandel
Kleinräumigkeit ist keine geeignete Antwort auf die Herausforderungen der nahen Zukunft, weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene.
Bis ins Jahr 2000 war die Strafverfolgung – mit Ausnahme des damaligen Untersuchungrichteramtes St.Gallen – Teil des «Gemischtwarenladens Bezirksamt». Sie war oft wenig professionalisiert, auch weil viele der dafür verantwortlichen Personen in der Regel keine juristische Ausbildung hatten. Im Rahmen des Projekts «REDOR» vor 25 Jahren reorganisierte der Kanton St.Gallen seine Strafrechtspflege neu. Es wurden fünf Untersuchungsämter geschaffen. Zwar sind diese Ämter über die Konferenz der Staatsanwaltschaft miteinander verbunden, doch entwickelten sie sich rasch zu weitgehend eigenständigen Organisationseinheiten. Deshalb entstanden im Kanton unabhängige Untersuchungsregionen. Aus historischer Sicht zogen es die politischen Entscheidungsträger vor, der regionalen Vielfalt Rechnung zu tragen, statt eine hierarchisch geführte Gesamtorganisation zu schaffen. Es wurde angenommen, dass kleinere, flexible (regionale) Strukturen effizienter arbeiten. Eine übergeordnete Behörde mit klaren Hierarchien, wie etwa eine Oberstaatsanwaltschaft, war deshalb nicht gewollt.
Die heutigen Strukturen reichen für die aktuellen Herausforderungen in der Strafverfolgung nicht mehr aus. Um erfolgreich zu sein, braucht es grössere, funktionale Einheiten – besser jetzt als später.
In einer Zeit, in der virtuelle Grenzen verschwinden, internationale Vernetzungen bestehen und technologische Entwicklungen alle Lebensbereiche – auch die Kriminalität – beeinflussen, reichen kleinräumige oder partikulare Ansätze nicht mehr aus. Die Herausforderungen der kommenden Jahre können wir nur bewältigen, wenn wir unsere Kräfte bündeln, Abläufe vereinheitlichen, effiziente Strukturen schaffen und unser Wissen gezielt nutzen. Kleinräumige Lösungen bieten auf nationaler oder kantonaler Ebene keine passenden Antworten mehr. Deshalb richtet sich die Staatsanwaltschaft St.Gallen aktuell neu aus: Sie entwickelt sich von einer föderalen Struktur hin zu einer Gesamtorganisation, die sich am gemeinsamen Auftrag orientiert – dem rechtstaatlich einwandfreien, effizienten und wirksamen Führen von Strafverfahren. Die eingeleitete Organisationsentwicklung «Best Practice» dient genau diesem Ziel.
