Das Bussenzentrum der Staatsanwaltschaft St.Gallen

2025 war ein speziell herausforderndes Jahr: eine weitere deutliche Zunahme von Verfahren, Einarbeitung neuer Mitarbeitenden und Erledigungsrekord dank Einsatz des ganzen Teams.

Das Bussenzentrum beim kantonalen Untersuchungsamt der Staatsanwaltschaft St.Gallen ist die zentrale Stelle für die Bearbeitung von Übertretungsanzeigen aus dem ganzen Kanton St.Gallen. Dazu gehören Ordnungsbussen nach Strassenverkehrsgesetz (SVG), Ordnungsbussen nach kantonaler Strafprozessverordnung (StPV), weitere Übertretungen gegen das SVG ausserhalb des Ordnungsbussenverfahrens, Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz sowie ab 1. Januar 2026 Anzeigen wegen der Missachtung gerichtlicher Verbote (Privatparkplätzen). Die Polizei bereitet die Fälle vor und übermittelt sie zentral über eine IT-Schnittstelle an das Bussenzentrum. Seit 2025 hilft ein Roboter, die Fälle in die Fachanwendung «Juris» der Staatsanwaltschaft zu übernehmen und einzulesen. Nach der Prüfung werden die Strafbefehle mit speziellen Vorlagen erstellt und dem Versand zugeführt. Das Bussenzentrum bearbeitet zudem alle Einsprachen in seinem Zuständigkeitsbereich und leitet diese an das zuständige Kreisgericht weiter. Diese zentrale Organisation sorgt für eine effiziente und einheitliche Abwicklung der Verfahren.