Von der Anzeigeerstattung bis zur Ersteinvernahme bei Opferdelikten

Mit einem neuen, im ganzen Kanton einheitlichen Vorgehen bei der Anzeige von Straftaten zum Nachteil von Opfern verbessern die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei den Schutz der betroffenen Personen und die Qualität der Beweiserhebung. Der neu entwickelte Prozess sorgt für klare Abläufe, entlastet die Opfer und stellt sicher, dass die Staatsanwaltschaft alle wichtigen Informationen schnell und vollständig erhält.

Im Auftrag des Forums Staatsanwaltschaft / Kantonspolizei hat eine Arbeitsgruppe Vorgaben für ein kantonsweit einheitliches und systematisches Vorgehen bei Anzeigen von Straftaten zum Nachteil von Opfern, insbesondere bei Sexualdelikten, ausgearbeitet. Dafür wurde ein kommentierter Geschäftsprozess entwickelt, der die Schritte bei der Aufnahme von Anzeigen im Detail beschreibt. Darin wird klar festgehalten, welche Informationen durch die polizeiliche Grundversorgung erfasst werden müssen und welche Aufgaben bei den speziell geschulten Fachpersonen liegen. Damit konnten bisherige Unsicherheiten in diesem Bereich behoben werden. Das neue Vorgehen stellt sicher, dass die Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft alle wichtigen Informationen erhält, um rasch über das weitere Vorgehen und die Erstbefragung entscheiden zu können.

Für dieses Ziel wurden typische Situationen für Einvernahmen festgelegt und dazu konkrete Empfehlungen ausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk galt der Frage, wann und wie Einvernahmen per Video aufgezeichnet werden sollen. Ziel war es, die Abläufe bei der Beauftragung von ersten Einvernahmen der Opfer an der Schnittstelle zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu verbessern. So sollen einerseits hochwertige, belastbare Beweise erhoben werden. Andererseits soll die Belastung der betroffenen Personen im Strafverfahren verringert werden, indem möglichst wenige Einvernahmen durchgeführt werden müssen.

Das neue Vorgehen wird seit dem 1. April 2025 angewendet. Die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft wurden mit einem von der Arbeitsgruppe entwickelten E-Learning und einem Erklärvideo für das neue Vorgehen sensibilisiert. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätsverbesserung im Umgang mit Straftaten zum Nachteil von Opfern gemacht worden.