Rückblick
Im Folgenden werden verschiedene Themenbereiche des Geschäftsjahrs 2025 erläutert.
Rechtsprechung: Wegweisender Entscheid für die Staatsanwaltschaft im Jahr 2025
In noch nicht rechtskräftig gewordene Strafbefehle erhalten Medienschaffende und andere interessierte Personen keine freie Einsicht.
Peter Straub blickt zurück
Dr. Peter Straub prägte während 13 Jahren als Leitender Staatsanwalt das Untersuchungsamt Gossau und engagierte sich in der Konferenz der Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2025 wählte ihn der St.Galler Kantonsrat zum Kantonsrichter. Wir haben mit ihm gesprochen.
Tag der Staatsanwaltschaft
«Was denkt man wohl in 120 Jahren über unsere Ausgestaltung des Strafprozesses und unsere Sanktionen?»
Der Tag der Staatsanwaltschaft führte dieses Jahr nach Wil zu einer Filmvorführung der besonderen Art.
Erfolgreich abgeschlossene Verfahren 2025
An der Fasnacht kam es am 27. Feburar 2022 in Mels zu einem aufsehenerregenden Tötungsdelikt. Der stark alkoholisierte Täter stach dem ebenfalls stark unter Alkohol und Drogen stehenden Opfer im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Regenschirm in beide Augen und verletzte ihn dabei tödlich. Laut zwei eingeholten psychiatrischen Gutachten war der Täter im Zeitpunkt der Tat zufolge seines vorgängigen Alkoholkonsums voll schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft klagte den – bislang völlig unbescholtenen – Täter wegen Verübens einer Tat (vorsätzliche Tötung) in selbstverschuldeter Zurechnungsunfähigkeit an und beantragte eine auf 2 Jahre bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Das Kreisgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer auf 5 Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Verurteilte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Kantonsgericht St.Gallen erhoben.
In den frühen Morgenstunden eines Sommertags wollte die Kantonspolizei im Rahmen einer Routinekontrolle in Altstätten einen unsicher wirkenden Autofahrer kontrollieren. Dieser flüchtete jedoch vor der Polizeipatrouille, die ihm mit Blaulicht folgte, kam nach wenigen, in Schlangenlinien und mit überhöhter Geschwindigkeit gefahrenen Kilometern in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und blieb, wie in einem Comic, mit der Front seines Autos in einem Erdwall stecken. Die Polizei holte ihn aus dem Fahrzeug heraus und stellte fest: Der Fahrer war stark angetrunken, hatte keinen Führerausweis, aber einen Kofferraum voll Diebesgut und Einbruchswerkzeug. Im Lauf der Untersuchungshaft ergab sich, dass der Beschuldigte, ein 38 Jahre alter Rumäne, in den rund sechs Wochen vor seiner Festnahme 26 Einbrüche und Ladendiebstähle in St.Margrethen, Heiden, Altstätten, Rebstein und Oberriet verübt und dabei rund 25'000 Franken erbeutet hatte. Er wurde – im abgekürzten Verfahren – vom Kreisgericht Rheintal wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und ohne Berechtigung, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Hinderung einer Amtshandlung zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von CHF 2'000 verurteilt und für 10 Jahre des Landes verwiesen.
Der 23-jährige Beschuldigte schlug zu Hause im familiären Umfeld den eigenen Vater nieder. Das Opfer erlitt dabei glücklicherweise keine schweren körperlichen Verletzungen. Dennoch ging vom psychisch kranken Beschuldigten eine erhebliche Gefährlichkeit aus. Er war gleichzeitig Teil unserer Gesellschaft und wird das auch künftig sein. Gestützt auf die konsequente Strafuntersuchung verurteilte das Kreisgericht St.Gallen den Beschuldigten schliesslich wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe und ordnete eine stationäre Massnahme an. Der Fall zeigt, dass Kriminalität oft mit psychischen Ausnahmesituationen zusammenhängt. Diesem Phänomen kann nicht nur mit blossen Strafen begegnet werden. Vielmehr braucht es – wie vorliegend – regelmässig zusätzliche therapeutische Massnahmen, um einen nachhaltigen Effekt für den Beschuldigten und die Gesellschaft zu erzielen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft klagte einen serbischstämmigen Mann Mitte 20 wegen versuchten Mordes an. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Das Kreisgericht verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 7 ½ Jahren und einer Landesverweisung von 10 Jahren. Er lebt seit Geburt im Kanton St.Gallen und schloss erfolgreich eine Lehre ab, weshalb trotz seiner bis heute mangelhaften Integration ein persönlicher Härtefall bei einer Landesverweisung bejaht wurde. Dennoch wurde der Schutz der Öffentlichkeit vor schweren Delikten höher gewichtet und eine Landesverweisung angeordnet.
Der Mann erhob gegen den Entscheid des Kreisgerichts Berufung und verlangte einen vollumfänglichen Freispruch vor Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte vor 2. Instanz 11 ½ Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweisung. Nun bestätigte das Kantonsgericht den Schuldspruch wegen versuchten Mordes und erhöhte die Freiheitsstrafe gegen den Mann um 2 ½ Jahre auf 10 Jahre sowie die Landesverweisung um 2 Jahre auf 12 Jahre. Der Gang vor das höchste Strafgericht im Kanton St.Gallen hat sich für den Mann nicht gelohnt.
