Einblick
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beschäftigt sich mit unterschiedlichen Herausforderungen und vielseitigen Themen. Hier geben wir einen Einblick in unsere Tätigkeit, Organisation und Themen.
Medienstelle am Caquelon. Daniela Dobler, Stefan Hess und Leo Menzel berichten aus dem Medienalltag.
News der Staatsanwaltschaft
Sozialversicherungsbetrug: Ein anspruchsvolles Terrain
Im Gegensatz zu anderen Deliktskategorien ist beim IV- oder UV-Rentenbetrug ein Negativbeweis, also der Nachweis von Negativtatsachen zu erbringen. Die Staatsanwaltschaft hat das Nichtvorhandensein von unfall- oder krankheitsbedingten gesundheitlichen Einschränkungen anhand einer dichten Indizienkette zu beweisen.
Die Bekämpfung von Sozialversicherungsbetrügen erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, eine hohe Spezialisierung in der Thematik und ausgeprägte Kompetenz im Bereich der Zwangsmassnahmen.
Seit 2016 gibt es beim kantonalen Untersuchungsamt in der Abteilung Wirtschaftsdelikte den Fachbereich «Sozialversicherungsbetrug». Inzwischen führen zwei bis drei besonders spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor allem Strafverfahren bei Renten- und Leistungsbetrug zulasten von Sozialversicherungen im ganzen Kanton durch. Auch bei der Kriminalpolizei der Kantonspolizei St.Gallen sind zwei Fachleute für Wirtschaftsdelikte für die Bearbeitung solcher Fälle zuständig. Sie verfügen polizeiintern über weitreichende Kompetenzen zur Abklärung der Sachverhalte. Diese Spezialisierung wurde notwendig, weil gerade die Beweisführung in Fällen von Invalidenversicherungs- und Unfallversicherungs-Rentenbetrügen sehr komplex ist. Die Ermittlerinnen und Ermittler müssen sich mit medizinischen Diagnosen und gesundheitlichen Einschränkungen vertieft auskennen. Im Gegensatz zu anderen Deliktskategorien ist beim IV- oder UV-Rentenbetrug ein Negativbeweis, also der Nachweis von Negativtatsachen zu erbringen. Die Staatsanwaltschaft muss anhand einer dichten Indizienkette nachweisen, dass keine unfall- oder krankheitsbedingten gesundheitlichen Einschränkungen bestehen. Bei simulierten oder aggravierten Krankheitssymptomen genügt es meist nicht, ein uneingeschränktes gesundheitliches Funktionsniveau in einem kurzen Beobachtungszeitraum zu dokumentieren. In der Regel muss für mehrere Monate oder sogar Jahre die tatsächliche, von der Täterschaft bestrittene, Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden – oft rückwirkend. Das verlangt eine sorgfältige Auswertung von Beweismitteln über längere Zeiträume hinweg. Die gesammelten Erkenntnisse werden durch medizinische Fachgutachten geprüft. Geständnisse sind selten. Werden Vermögenswerte, Mobiltelefone oder Computer sichergestellt, kommt es oft zu langwierigen Beschwerdeverfahren vor verschiedenen Instanzen. Kommt es zur Anklage, führt das praktisch immer auch zu einer Verurteilung. Die ausgesprochenen Freiheitsstrafen sind aufgrund der hohen gesellschaftlichen Schädlichkeit von Sozialversicherungsbetrugsdelikten oftmals deutlich höher als bei Betrugsdelikten zum Nachteil von Privaten. Zudem werden bei verurteilten ausländischen Täterschaften regelmässig Landesverweise zwischen 5 und 15 Jahren ausgesprochen.
In den letzten Jahren wurden meist einzelne Personen, Ehepaare oder deren Kinder wegen gewerbsmässigen Rentenbetrugs oder Gehilfenschaft angeklagt. Zunehmend treten nun aber auch ausländische Familienclans und kriminelle Organisationen in Erscheinung. Sie verfolgen das Ziel, die Sozialversicherungen in der Schweiz systematisch und langfristig zu betrügen. Kriminelle Gruppierungen aus Süd- und Osteuropa nutzen den freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, um durch arbeitsteiliges Vorgehen Renten und Taggelder aus Unfall-, Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung betrügerisch zu erlangen. Im Dezember 2025 verurteilte das Kreisgericht Rheintal einen portugiesischen Haupttäter sowie 14 Mittäterinnen und Mittäter. Sie hatten während drei Jahren in mehr als zwei Dutzend Fällen fingierte Arbeitsunfälle bei Arbeitgebern und Ärztinnen oder Ärzten gemeldet und so rund CHF 600’000.– an Unfalltaggeldern zu Unrecht bezogen. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie einen Landesverweis von 14 Jahren. Auch die Mittäterinnen und Mittäter wurden national und international zur Verhaftung ausgeschrieben, in Untersuchungshaft genommen und zu Freiheitsstrafen bis zu zwölf Monaten sowie Landesverweisen bis zu acht Jahren verurteilt.
