Peter Straub blickt zurück

Dr. Peter Straub prägte während 13 Jahren als Leitender Staatsanwalt das Untersuchungsamt Gossau und engagierte sich in der Konferenz der Staatsanwaltschaft. Nach einer vielseitigen Karriere zwischen Wissenschaft, Bundesanwaltschaft und Justiz im Kanton St.Gallen wechselt der analytische und vorausschauende Jurist Ende 2025 ins Kantonsgericht. Im Interview mit Petra Hutter blickt er zurück und gibt Einblick in seine Erfahrungen.

Interview

Du warst 13 Jahre lang Leitender Staatsanwalt des Untersuchungsamts Gossau und als solcher Mitglied der Konferenz der Staatsanwaltschaft. Wenn du an deine erste Arbeitswoche damals in Gossau zurückdenkst, woran erinnerst du dich besonders gern?

In den ersten Tagen führte ich mit allen Mitarbeitenden persönliche Gespräche. Diese Begegnungen mit völlig unterschiedlichen Menschen sind mir in sehr guter Erinnerung geblieben.

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen war dir damals nicht unbekannt, hattest du doch einige Jahre vorher als – damals noch – Untersuchungsrichter in Flums Strafverfahren geführt. Was hast du aus dieser Zeit mitgenommen in die Leitungsfunktion in Gossau?

Vertrauen schenken, Fordern gleichermassen wie Fördern und Fehler zulassen.

Du hast in Gossau ein gut organisiertes Amt übernommen und in den Jahren darauf einiges verändert. Welche Änderungen erscheinen dir, rückblickend betrachtet, speziell gut gelungen?

Wir haben das Amt grundlegend reorganisiert. Eine klare Struktur mit definierten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ist die Gewähr dafür, dass wir unseren gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen. Heute meistern wir Veränderungen resilienter.

Es gab in den vergangenen 13 Jahren zahlreiche Gesetzesänderungen in unserem Strafrechtsbereich. Auf welche dieser Änderungen hätte der Gesetzgeber besser verzichten sollen?

Auf alle, die in der Intention erlassen wurden, gesellschaftliche Mankos mit dem Strafrecht korrigieren zu wollen.

Welches Strafverfahren hat dich in diesen 13 Jahren ganz besonders stark beschäftigt? Und warum?

Ein psychisch kranker Sexualstraftäter. Meines Erachtens hoch gefährlich. Vor Kantonsgericht und im späteren nachträglichen Verfahren betreffend die Verwahrung gab sich die vermeintliche «Crème de la Crème» der Schweizer Verteidigungslandschaft die Klinke in die Hand. Das Ganze ging mehrfach bis vor Bundesgericht. Ich habe in diesem Verfahren sehr viel gelernt. Nicht zuletzt, wen ich nie als Verteidiger mandatieren würde.

Du warst uns in der Konferenz der Staatsanwaltschaft immer ein hochgeschätzter Kollege, wir hatten viele gute fachliche Diskussionen, aber auch sehr viel zu lachen miteinander. Was ist dir im Zusammenhang mit der Konferenz der Staatsanwaltschaft in besonders intensiver Erinnerung?

Thomas Hansjakob. Er hat der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Gesicht und Format gegeben. In jeder Hinsicht unerreicht. Und er hatte einen scharfsinnigen Humor.

Dir war in unseren Diskussionen in der Konferenz der Staatsanwaltschaft sehr an den «Basics» (Best Practice) der Verfahrensführung gelegen, du hast dich in dem bisherigen Projekt, diese «Basics» bei unseren Verfahrensleitern zu verankern, stark eingebracht. Welches scheint dir persönlich das wichtigste dieser «Basics»? Und warum?

Wer ein Ziel verfolgt, muss daraus ableitend das Programm bestimmen. Entsprechend vereint das «Programmatische» alle anderen «Basics». Im Übrigen war es überfällig, dass wir als Konferenz der Staatsanwaltschaft Orientierungsblanken für die Verfahrensführung definierten. Im Untersuchungsamt Gossau haben wir diese «Basics» regelrecht gepusht.

Du wurdest im September 2025 ehrenvoll als Kantonsrichter gewählt und bist seit Januar 2026 in der Strafkammer eingesetzt. Diese neue Aufgabe ist noch recht frisch, aber vielleicht kannst du uns jetzt schon eine Vermutung abgeben: Was an deiner Tätigkeit als Leitender Staatsanwalt wirst du wohl am meisten vermissen?

Selbst plädieren zu dürfen.

Du blickst nun aus einer anderen Perspektive auf die Strafverfahren, in denen Berufung erhoben wurde. Was würdest du einem jungen Staatsanwalt raten, der seine ersten Fälle abgeschlossen, seine ersten Piketts absolviert, seine ersten Anklagen an Schranken vertreten hat und vor einem grossen Pendenzenberg an hängigen Verfahren sitzt?

Ohne Ziel kein Erfolg. Jede Verfahrenshandlung und deren Umfang sind am Ziel auszurichten.

Dr. Peter Straub
Dr. Peter Straub
Leitender Staatsanwalt, Untersuchungsamt Gossau