Jugendstrafrecht: Zwischen politischem Handlungsdruck und fachlicher Realität
Die Verschärfung des Jugendstrafrechts steht nach einem schweren Gewaltdelikt eines Jugendlichen erneut im Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Debatte. Während eine parlamentarische Motion strengere Sanktionen bei schweren Straftaten von Jugendlichen fordert, betonen Fachleute und der Bundesrat die Bedeutung präventiver und resozialisierender Ansätze – und warnen vor einer Überreaktion, die kriminologisch kaum Zusatznutzen bringen dürfte.
Ein gravierender Vorfall im März 2024 löste eine landesweite Diskussion aus: Ein 15-jähriger Junge verletzte in Zürich im Namen des IS einen jüdischen Mann mit einem Messer lebensgefährlich. In der Folge forderte die sogenannte «Motion Fehr» neues Fenster der Zürcher Nationalrätin Nina Fehr Düsel deutlich schärfere Sanktionen für Jugendliche – insbesondere obligatorische unbedingte Gefängnisstrafen bei schweren Delikten, einen Umzug nicht kooperierender Jugendlicher in den regulären Strafvollzug sowie eine Verlängerung der maximalen Haftdauer für 15- bis 17-Jährige. Künftig sollen besonders schwere Straftaten von Jugendlichen auch nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können.
Härtere Sanktionen entfalten bei Jugendlichen keine zusätzliche Abschreckung. Eine Verschärfung bringt kriminalpolitisch keinen Mehrwert.
Aus fachlicher Sicht sind die vorgeschlagenen Verschärfungen jedoch kritisch zu hinterfragen. Der aktuelle Bericht des Bundesrates neues Fenster zum «Postulat Engler» neues Fenster hält fest, dass das bestehende Jugendstrafrecht internationalen Standards entspricht und in der Praxis bewährt ist. Fachpersonen bestreiten, dass härtere Strafen eine abschreckende Wirkung entfalten oder die Einzelkriminalität wirksam bekämpfen können. Härtere Sanktionen entfalten bei Jugendlichen keine zusätzliche Abschreckung. Insbesondere schwere Delikte begehen jugendliche Straftäter und Straftäterinnen im Affekt. Eine Verschärfung bringt kriminalpolitisch keinen Mehrwert. In den meisten schweren Fällen werden Jugendliche bereits heute in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Eine solche Unterbringung kann bis zum 25. Altersjahr dauern. Häufig empfinden die betroffenen Personen diese Massnahme – in der sie auf ein straffreies, selbständiges und verantwortungsbewusstes Leben vorbereitet werden – als einschneidender als eine Gefängnisstrafe. Gerade bei diesen Massnahmenplätzen bestehen in der Schweiz jedoch strukturelle Engpässe. Insbesondere mangelt es an geschlossenen und psychiatrischen Einrichtungen. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat in seinem Bericht, die vorhandenen Ressourcen gezielt in den Ausbau der kantonalen Betreuungskapazitäten zu investieren.
Fazit: Das Jugendstrafrecht der Schweiz bietet ein bewährtes und wirksames Instrumentarium zur Reaktion auf jugendliche Delinquenz. Nur ein ausgewogener Ansatz aus gesellschaftlicher Wiedereingliederung, Prävention und ausgebautem Opferschutz kann der Komplexität der Jugendkriminalität gerecht werden und die Entstehung neuer Täterinnen und Täter sowie Opfer verhindern.
