Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft St.Gallen 2024

Liebe Leserinnen und Leser

Das Jahr 2024 war in vielfältiger Hinsicht herausfordernd und erfolgreich für die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen. Wir konnten zwei bedeutende Gesetzesrevisionen erfolgreich umsetzen, aktiv an Digitalisierungsprojekten mitwirken und die Politik überzeugen, zusätzliche Investitionen in die Staatsanwaltschaft zu tätigen. All dies zielt darauf ab, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten und damit Sicherheit für die Bevölkerung unseres Kantons zu schaffen.

«Dafür, dass die Politik diese Herausforderungen erkannt hat und das Engagement der Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Ressourcen unterstützt, sind wir ausgesprochen dankbar.»

Christoph ILL, Erster Staatsanwalt

Am 1. Januar 2024 trat die Teilrevision der Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Die Verfahrensleiter und Verfahrensleiterinnen der Staatsanwaltschaft St.Gallen mussten nun die im Vorjahr erworbenen Kenntnisse in der Praxis umsetzen. Nach einem Jahr kann festgestellt werden, dass sie die neuen Bestimmungen professionell in ihren Arbeitsalltag integriert haben. Ein wichtiger Aspekt der Revision ist die neue Möglichkeit, Einvernahmen technisch aufzuzeichnen («78a Befragungen»). Solche Videoaufnahmen erfordern jedoch bestimmte technische Voraussetzungen, zusätzliche Weiterbildung und die Möglichkeit der digitalen Transkription. Letztere ist derzeit noch nicht in der Qualität vorhanden, dass sie bereits entscheidend nützlich wäre. Daher bleibt die Staatsanwaltschaft vorübergehend bei der analogen Transkription, was zusätzliche Ressourcen erfordert. Ziel ist es aber, dass künftig Videoeinvernahmen als unmittelbares Beweismittel in die Strafverfahrensführung einbezogen werden. Die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen wird die Staatsanwaltschaft auch im Jahr 2025 begleiten. Ganz grundsätzlich wird uns die Digitalisierung der Strafverfolgung mit Sicherheit in den kommenden Jahren stark beschäftigen, angefangen von der Nachfolgelösung für das Geschäftsprogramm «Juris» bis hin zur vollständig digitalen «chaîne pénale». Diverse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft St.Gallen sind aktiv in solche Digitalisierungsprojekte eingebunden.

Auch die Einführung der inhaltlich bedeutenden Revision des Sexualstrafrechts verlief herausfordernd und erfolgreich. Diese Revision bringt bei der Beweisführung in Sexualstrafverfahren zahlreiche neue Herausforderungen mit sich. Um dieser anstehenden Entwicklung angemessen Rechnung zu tragen, hat die Staatsanwaltschaft St.Gallen zusammen mit dem Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie der Universität St.Gallen eine Weiterbildung entwickelt. Im Jahr 2024 wurden mehrere Weiterbildungstage durchgeführt, an denen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aller Ostschweizer Kantone teilnehmen konnten.

Im Auftrag der Regierung hat die Staatsanwaltschaft im Jahr 2024 den Personalaufwand überprüft und einen Bericht abgeliefert. Daraus geht detailliert hervor, mit welchen zusätzlichen Ressourcen die Staatsanwaltschaft St.Gallen ausgestattet werden muss, um auch künftigen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Sowohl die Aufwandsteigerungen in der Strafverfahrensführung als auch die bereits ergriffenen Massnahmen zur Optimierung des Ressourceneinsatzes innerhalb der Staatsanwaltschaft wurden detailliert dargelegt und überzeugten die Politik. In der Herbstsession 2024 hat das Parlament die beantragten Ressourcen im Grundsatz gutgeheißen und die erste von drei Tranchen (2025–2027) für das Jahr 2025 bewilligt. Beim eingeleiteten Ausbau der Staatsanwaltschaft handelt es sich um zwingend notwendige Massnahmen. Sie sollen auch in Zukunft für eine rechtsstaatlich legitimierte Strafverfolgung garantieren, die für die Sicherheit der Bevölkerung sorgt und damit zur Lebensqualität im Kanton St.Gallen beiträgt. Dafür, dass die Politik diese Herausforderungen erkannt hat und das Engagement der Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Ressourcen unterstützt, sind wir ausgesprochen dankbar.

Bevor Sie sich, liebe Leserin, lieber Leser, nun mit den Inhalten des Geschäftsberichts befassen, möchte ich ein grosses Dankeschön an all jene aussprechen, die dazu beitragen, dass die Strafverfolgung einen wichtigen Beitrag zu einem friedlichen Zusammenleben leisten kann, allen voran den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft.

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Kanton St.Gallen
Staatsanwaltschaft
Konferenz der Staatsanwaltschaft

Publikationsdatum

30.04.2025

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