Ausblick
Hier wagen wir einen Blick in die Zukunft, auf die Herausforderungen und Chancen, welche sich in den nächsten Jahren für die Strafverfolgung auftun.
Wenn der Blick in die Zukunft gleiten soll, ist auf die Entwicklungen in der StA Ost (Verbund der Ostschweizer Staatsanwaltschaften) hinzuweisen. Diese sollen die hinderliche Kleinräumigkeit des Föderalismus in der Strafverfolgung gezielt überwinden, indem im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht die Grenzen betont, sondern die enge Zusammenarbeit aktiv gefördert wird. Konkret bedeutet dies, nicht nur im eigenen Kanton Einheitlichkeit zu schaffen, sondern sich aktiv mit der Entwicklung der Strafverfolgung über die Kantonsgrenzen hinaus zu beschäftigen. Mittelfristig muss die Frage beantwortet werden, ob die aktuellen föderalen Strukturen (vor allem auch im Hinblick auf die rasant zunehmenden Spezialisierungen) taugen, um den künftigen Anforderungen an die Strafverfolgung rechtsstaatlich erfolgreich zu begegnen. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen ist bereit und hoch motiviert, sich all den anstehenden Herausforderungen zu stellen und die Zukunft aktiv zu gestalten.
Videoeinvernahmen - vom Papierprotokoll zur digitalen Datei

Seit Januar 2024 enthält die revidierte Strafprozessordnung in Art. 78a StPO eine gesetzliche Grundlage, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, per Video aufgezeichnete Einvernahmen ohne schriftliche Protokollierung durchzuführen.