Gebiete für Windenergie festgelegt
Mit der Richtplananpassung 2023 stellte die Regierung 17 Windeignungsgebiete zur Diskussion. Die Gebiete ermöglichen in Zukunft den Bau von Windparks mit mehreren Windenergieanlagen. Windenergie soll die Stromversorgungslücke im Winter verkleinern.
Windenergieanlagen produzieren vor allem dann Strom, wenn weniger Wasser- und Solarkraft zur Verfügung stehen. Windenergie wird die Winterstromlücke markant verkleinern und die Stromversorgungssicherheit erhöhen.
Der Kanton St.Gallen hat diese 17 Windeignungsgebiete ermittelt
Die 17 ermittelten Windeignungsgebiete sind das Resultat einer sorgfältigen Interessenabwägung, die Nutz- und Schutzinteressen einander gegenüberstellt.
Im Februar stellte das Bau- und Umweltdepartement den Gemeinden an drei regionalen Informationsveranstaltungen die im Richtplan ermittelten Eignungsgebiete vor. Die Bevölkerung wurde im April an vier Dialoganlässen informiert.
Eingaben gingen zur Richtplan-Anpassung 23 ein. 80 bis 350 Eingaben waren es in den Vorjahren.
Nächste Schritte
Die Eingaben der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung zur Richtplan-Anpassung 23 fasst das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation in einem Bericht zusammen. Das Amt unterbreitet ihn der Regierung voraussichtlich im ersten Semester 2024. Die Regierung schafft mit der Richtplan-Anpassung die Grundlage für Zubau von Windenergieanlagen.
Zur Umsetzung der eidgenössischen Energiestrategie 2050 verpflichtet das revidierte Energiegesetz die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Auf dieser Grundlage folgen Planung und Genehmigung eines Windparkprojekts. Bevor ein Windpark gebaut werden kann, müssen Investorinnen und Investoren ihr Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen sowie ein Sondernutzungsplan- und ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen.
Bediente Schwerpunktziele
Förderung erneuerbare Energien und Sicherstellung der Energieversorgung