Interkantonale Allianz im Justizvollzug
Die beiden Deutschschweizer Strafvollzugskonkordate verstärken ihre Zusammenarbeit. Künftig soll das Platzangebot in den Einrichtungen des Justizvollzugs über die Konkordatsgrenzen hinweg geplant, optimal genutzt und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Die Strafvollzugskonkordate Nordwest- und Innerschweiz (NWI) und Ostschweiz (OSK) wollen künftig stärker Synergien nutzen. Die zuständigen Regierungsmitglieder der 19 Deutschschweizer Kantone haben an der gemeinsam durchgeführten Herbstkonferenz Ende Oktober 2023 in Glarus dem Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zugestimmt.
Mit der verstärkten Kooperation reagieren NWI und OSK auf die komplexen Herausforderungen im Justizvollzug, die gestiegenen Anforderungen an Sicherheit, Unterbringung und Betreuung von eingewiesenen Personen sowie den technologischen Wandel. Die Zusammenarbeit basiert auf einer gemeinsam erarbeiteten Strategie mit übereinstimmenden Überzeugungen und Werten. Auch die Leistungen der Vollzugseinrichtungen und die für die Unterbringung der eingewiesenen Personen zu leistenden Kostgelder sollen möglichst aufeinander abgestimmt werden. Das System des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS) wollen die beiden Konkordate ebenfalls gemeinsam weiterentwickeln.
Konkordatliche Richtlinien sowie Qualitätssicherungs- und -entwicklungsprozesse sollen künftig gemeinsam erarbeitet und bestehende Regelungen schrittweise inhaltlich angeglichen werden. Die Grundlagen und gemeinsamen Arbeitsprozesse hierfür haben Mitarbeitende aus den verschiedenen Bereichen und Kantonen in den letzten drei Jahren in mehreren Teilprojekten entwickelt. Auch Mitarbeitende aus dem Amt für Justizvollzug St.Gallen haben sich aktiv an den Teilprojekten beteiligt und ihre Ideen eingebracht.
Konkordate bleiben bestehen
Die beiden Konkordate bleiben mit ihren Gremien und Entscheidungsbefugnissen bestehen. Das Zusammenrücken der beiden Konkordate erhöht die Innovationskraft und hilft, Doppelspurigkeiten abzubauen. Über die neu gebildete Justizvollzugskommission, eine ständige Kommission der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), wird die Zusammenarbeit bei Justizvollzugsfragen von gesamtschweizerischer Bedeutung mit dem lateinischen Konkordat und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) sichergestellt.
Ein sichtbares Ergebnis der verstärkten Zusammenarbeit ist die Zusammenführung der Konkordatssekretariate.
Neu erarbeiten wir Entscheidungsgrundlagen gemeinsam und diskutieren sie in gemeinsamen Konferenzen. Damit fördern und stärken wir den kooperativen Föderalismus.