Neues Lohnsystem überprüft
Im Jahr 2023 hat die Regierung das Neue Lohnsystem (NeLo) überprüfen lassen. Der Kanton zahlt grundsätzlich marktfähige Löhne, aber für die Pflege und den Betrieb des Systems sind mehr Mittel nötig.
Bei der Einführung des Neuen Lohnsystems (NeLo) im Jahr 2019 wurde beschlossen, nach einer Konsolidierungsphase das Funktionieren des Systems zu überprüfen. Das Lohnsystem soll modern und zukunftsfähig sein. Die Erkenntnisse aus der Überprüfung sollen genutzt werden, das System zu optimieren und allfällige Schwachstellen zu beheben.
Im Sommer 2023 hat die Regierung die Überprüfungsarbeiten des interdisziplinären Projektteams mit Unterstützung einer externen Partnerin abgeschlossen. Die Finanzkommission und die Verhandlungsdelegation der Personalverbände sind regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert worden.
Ergebnisse der Evaluation
Mit der Einführung von NeLo wollte die Regierung das Lohnsystem leistungsorientierter gestalten und sicherstellen, dass weiterhin marktfähige Löhne ausgerichtet werden. Die Evaluation hat gezeigt, dass mit NeLo eine vergleichbare Lohnentwicklung wie mit dem alten Lohnsystem möglich ist. Sie zeigte aber auch, dass künftig mehr finanzielle Mittel für individuelle Lohnmassnahmen benötigt werden.
Im Einzelnen führte die Überprüfung zu folgenden Ergebnissen:
- Der Kanton St.Gallen zahlt marktfähige Löhne, ausser in einzelnen Bereichen der Informatik und der Kantonspolizei.
- Um diese Lohnentwicklung zu ermöglichen und das Lohnsystem konkurrenzfähig zu halten, braucht es in Zukunft Mittel in der Grössenordnung von 0,9 bis 1 Prozent der Lohnsumme.
- Die Lohnentwicklung für jüngere Mitarbeitende muss verbessert werden.
- Neben den zentralen Erkenntnissen zu den Lohnentwicklungen sind weitere Massnahmen vorzusehen, um das Lohnsystem weiter zu optimieren. Darunter fallen Möglichkeiten für Fachlaufbahnen, Optimierungen von Anfangslohnberechnungen sowie die Stärkung und rechtliche Verankerung der Referenzfunktionskommission.
Die Departemente setzen im Jahr 2024 mindestens 0,9 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen ein.
Die Regierung hat den Kantonsrat in der Botschaft zum Budget 2024 über die Ergebnisse informiert und die notwendigen Massnahmen und Anträge in die Beratungen zum Budget 2024 aufgenommen. In der Wintersession hat der Kantonsrat beschlossen, neben dem vollen Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen und 0,3 Prozent für den strukturellen Stellenbedarf zu gewähren.
Lohnsystem auch in Zukunft regelmässig überprüfen
Es ist wichtig, dass das Lohnsystem weiterhin regelmässig überprüft und gegenüber den Marktentwicklungen beurteilt wird. Nur so können der Regierung, den Personalverbänden und dem Kantonsrat für die jährlichen Lohnprozesse die richtigen Daten und Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Mit den beschlossenen Personal- und Lohnmassnahmen kann der Kanton eine angemessene und attraktive Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden sicherstellen und die dringendsten Stellen schaffen. Die Empfehlungen aus der Überprüfung des Lohnsystems können nun umgesetzt werden.