Universitätsgesetz unter Dach und Fach

Das neue Gesetz für die Universität St.Gallen (HSG) ist planmässig am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es stärkt die Governance sowie die Institute und schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Nach mehrjähriger, breit abgestützter Arbeit konnte das Revisionsprojekt im Jahr 2023 termingerecht abgeschlossen werden. Das neue Universitätsgesetz löst seinen 35 Jahre alten Vorgänger ab. Es entstand unter Mitwirkung zahlreicher Beteiligter aus Kantonsrat, Regierung, Verwaltung und Universität. Der Kantonsrat erliess das Gesetz am 20. September 2023, nachdem die vorberatende Kommission den Entwurf an vier Sitzungstagen diskutiert hatte. Das neue Universitätsgesetz gelangt ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung.

Klare Zuständigkeiten und erhöhte Transparenz

Das neue Universitätsgesetz erfüllt die Ansprüche der Öffentlichkeit an die Führung und Rechenschaftslegung einer hauptsächlich mit Steuergeld finanzierten Institution. Die Rollen der Akteure in den verschiedenen Aufgabenbereichen – Strategie und Aufsicht, Lehre, Forschung und Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung, Rechtspflege – sind entflochten.

Die Zuständigkeiten der Universitätsorgane werden entflochten und präzisiert. Die Organe erhalten klar abgegrenzte Aufgaben sowie die entsprechenden Kompetenzen und nehmen die damit verbundene Verantwortung wahr.

Der Rektorin oder dem Rektor kommt eine erweiterte Aufsichts- und Weisungsfunktion zu, insbesondere auch hinsichtlich der Institute. Die übrigen Universitätsorgane (Universitätsrat, Senat, Senatsausschuss, erweiterte Universitätsleitung und Abteilungen) erhalten ebenfalls klar abgegrenzte Aufgaben sowie die entsprechenden Kompetenzen und stehen in der Verantwortung. Das neue Universitätsgesetz entspricht damit den heutigen Bedürfnissen nach Transparenz und trägt dazu bei, die Akzeptanz der Universität in Politik und Gesellschaft zu stärken.

Neue Regeln für die Besetzung des Universitätsratspräsidiums

Auch beim strategischen Organ der HSG, dem Universitätsrat, führt das neue Gesetz zu Änderungen. Der Universitätsrat wird neu primär fachlich ausgerichtet. Ab 1. Juni 2024 wird ihn eine externe Persönlichkeit präsidieren. Ein Mitglied der Regierung wird weiterhin Einsitz im Universitätsrat nehmen, jedoch ohne Führungsfunktion. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Regierung und untersteht – mit Ausnahme der Wahl der Regierungsvertretung – der Genehmigung des Kantonsrates.

Im Zug der Revision des Universitätsgesetzes wurde zudem neu ein Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz geschaffen. Dieses schreibt für den Betrieb einer privaten Hochschule eine kantonale Bewilligung vor und regelt ergänzend zum Bundesrecht den Schutz akademischer Titel für alle Hochschulen im Kanton St.Gallen. Beides sind wesentliche Elemente, um die hochstehende Qualität der tertiären Ausbildungsangebote zu erhalten und die Reputation des Hochschulkantons zu schützen. Das Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz trat ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft.