Arbeitsintegration von Geflüchteten

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Der Bundesrat hat die Laufzeit der geltenden Regelung bis März 2025 verlängert.

Dank des Schutzstatus S haben Geflüchtete aus der Ukraine ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit prüft vor jeder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Lohn- und Anstellungsbedingungen. Seit Kriegsbeginn bzw. der Inkraftsetzung des Schutzstatus S durch den Bundesrat im April 2022 wurden im Kanton St.Gallen 976 Anstellungsverhältnisse und 37 selbständige Erwerbstätigkeiten bewilligt. Davon entfallen 512 Anstellungsverhältnisse und 11 selbständige Erwerbstätigkeiten auf das Berichtsjahr 2023. Wie bereits im Vorjahr wurden rund 10 Prozent der bewilligten Anstellungsverhältnisse im Laufe des Jahres wieder aufgelöst.

Kanton St.Gallen in den nationalen Top 5

Schweizweit waren per 21. Dezember 2023 insgesamt 8'417 Personen mit Schutzstatus S erwerbstätig. Dies entspricht einer Erwerbsquote von 21,07 Prozent. Der Kanton St.Gallen nimmt damit im interkantonalen Vergleich der absoluten Anstellungszahlen den 4. Platz ein. Die meisten Geflüchteten, die seit dem Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine in der Schweiz eine Stelle antreten konnten, fanden in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder in der Industrie (Produktionsmitarbeitende) Arbeit.

Das Staatssekretariat für Migration SEM stellt auf seiner Website wöchentlich aktualisierte Statistiken zu den massgeblichen Kennzahlen (Sprachkompetenzen, Berufsqualifikationen, Erwerb, Kantonszuweisung, Schutzgesuche) zur Verfügung.