Neue Organisationsstruktur Spitalverbunde
Mehr unternehmerische Freiheiten für die Spitalverbunde sind Voraussetzung für die zwingend nötige finanzielle Gesundung. Dafür schlägt die Regierung Gesetzesanpassungen vor
Weiterentwicklung der Spitalverbunde vorantreiben
Die St.Galler Spitallandschaft ist im Wandel. Im Jahr 2021 wurden die Spitäler Rorschach und Flawil geschlossen. Am Standort Wattwil betreibt die Berit Klinik AG seit dem 1. April 2022 ein Notfallzentrum sowie eine psychosomatische Abteilung mit einer Alkoholkurzzeittherapie. Das Spital Walenstadt wird seit dem 1. Januar 2023 durch das Kantonsspital Graubünden betrieben.
Im Jahr 2023 wurden weitere Bestrebungen unternommen, um die Weiterentwicklung der Strategie der Spitalverbunde voranzutreiben. Ein Vergleich mit Mitbewerbern zeigte, dass der Handlungsspielraum der Spitalverbunde eingeschränkt ist. Es standen deshalb politische Forderungen wie «Schluss mit Wettbewerbsnachteilen», «mehr unternehmerische Freiheiten», «Entpolitisierung» und «schlankere Organisation» im Raum. Nun sollen die Spitalverbunde gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz erhalten.
Aus vier mach eins
Die Regierung schlägt verschiedene Anpassungen am Gesetz über die Spitalverbunde und am Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte vor. Die vier Spitalverbunde sollen zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit den vier Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil fusionieren. Die Rechtsform soll somit unverändert bleiben. Zudem sollen den Spitälern mehr unternehmerische Freiheiten gewährt werden. Damit schafft die Regierung die Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Spitalverbunde als auch für ausserkantonale und private Leistungserbringer.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 in erster Lesung beraten. Die Gesetzesanpassung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.