Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich

Das Departement des Innern erstellte zum Finanzausgleich einen Wirksamkeitsbericht und hat zur Vorlage eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Regierung will das System leicht anpassen, u.a. im Hinblick auf die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen.

Gemäss dem Finanzausgleichsgesetz hat die Regierung dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen. Der Bericht soll auch Möglichkeiten für Verbesserungen aufzeigen. In der Beratung des IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz erteilte der Kantonsrat der Regierung im Jahr 2020 zudem den Auftrag, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und dem Kantonsrat einen allfälligen Modellwechsel zu unterbreiten. Der Bericht wurde im Jahr 2023 fertiggestellt. Das Departement des Innern trägt mit der Überprüfung dieses wichtigen finanziellen Instruments zum Schwerpunktziel «Strukturentwicklung fördern» bei.

Breit abgestützt

Eine Begleitgruppe mit Beteiligung der Gemeinden und weiterer kantonaler Dienststellen hat das Departement des Innern bei der Erstellung des Berichts unterstützt. Zur Erfüllung des Kantonsratsauftrags sowie einzelner Spezialaufträge wurde die BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG aus Basel beigezogen, die langjährige Erfahrungen in den Bereichen Finanzausgleich und Standortattraktivität vorzuweisen hat. Die BSS kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Grundstruktur des Finanzausgleichssystems mit einen Ressourcen- und Lastenausgleich den aktuellen Finanzausgleichssystemen in anderen Kantonen entspricht. Jedoch stellt der Kanton St.Gallen mit der vollständig kantonalen Finanzierung des Ressourcenausgleichs einen Ausnahmefall dar. Abgesehen von Appenzell Innerrhoden weisen alle anderen Kantone eine (Mit-)Finanzierung durch finanzstarke Gemeinden auf. Daneben erfüllt das aktuelle Finanzausgleichsmodell des Kantons St.Gallen viele ökonomische Kriterien. Das Modell deckt die relevanten Standort- und Wohnortfaktoren zu einem grossen Teil ab.

Unterschiede zwischen Gemeinden

«Die Analysen zum aktuellen Finanzausgleichssystem und die Gespräche mit den Gemeinden zeigen, dass der Vollzug grundsätzlich gut funktioniert», sagt Mario Gemperle, Leiter der Abteilung Support im Amt für Gemeinden und Bürgerrecht und Projektleiter für die Erstellung des Berichts. Auch die Wirksamkeit des heutigen Finanzausgleichs wird mehrheitlich als gut beurteilt. Auffällig ist jedoch die gestiegene Heterogenität bei den kommunalen Steuerfüssen. Sie ist als Folge des Absinkens der ohnehin schon tiefen Steuerfüsse der Gemeinden einer der Gründe, weshalb entsprechend dem Auftrag des Kantonsrates in diesem Wirksamkeitsbericht eine horizontale Finanzierung des Ressourcenausgleichs geprüft wurde. Obwohl aus fachlicher Sicht die Einführung eines horizontalen Ressourcenausgleichs mit einer moderaten Abschöpfungsquote empfohlen wird, soll zum heutigen Zeitpunkt aufgrund einer politischen Gesamtbeurteilung darauf verzichtet werden.

Verschiedene Änderungen

Zur Umsetzung empfohlen werden hingegen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich die Anpassung des Beitragssatzes der Minderlasten und die Berücksichtigung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Zudem wird in diesem Wirksamkeitsbericht eine Anpassung des heutigen Verteilschlüssels des öffentlichen Verkehrs vorgeschlagen. Umfassend geprüft wurden auch Anliegen der Stadt St.Gallen nach einer besseren Abgeltung von Zentrums- und weiterer Lasten. Eine temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage mit der Bedingung verknüpft werden, dass im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 die Fragen rund um die Lastenverteilung Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie die Vertiefung der Synergienutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei eingehend geprüft werden. Die Anpassungen am Finanzausgleich führen für den Kantonshaushalt, je nach Modellrechnung, voraussichtlich zu einem jährlichen Mehraufwand von rund 1,3 Mio. bis 1,9 Mio. Franken.

Der Wirksamkeitsbericht 2024 und der V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz befanden sich noch bis zum 31. Januar 2024 in der Vernehmlassung. Der Kantonsrat wird das Geschäft in zwei Lesungen in der September- bzw. Novembersession 2024 beraten. Der V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

Die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich ist ein breit abgestützter Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. (Grafik: AfGB)
Die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts zum Finanzausgleich ist ein breit abgestützter Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. (Grafik: AfGB)

Bediente Schwerpunktziele

Strukturentwicklung fördern