ETH-/Empa-Professur in St.Gallen
Die ETH Zürich, die Empa, das Kantonsspital St.Gallen, die Universität St.Gallen sowie der Kanton St.Gallen planen ab 2025 die Errichtung einer gemeinsamen Professur der ETH Zürich und der Empa in St.Gallen.
Im Berichtsjahr wurde eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Darin bekennen sich die ETH Zürich, die Empa, das Kantonsspital St.Gallen und der Kanton St.Gallen zur Schaffung und Ausgestaltung einer ETH-/ Empa-Professur in St.Gallen. Ziel ist es, Forschungskompetenzen in den Bereichen digitale Gesundheit und Biomedizintechnik aufzubauen. Konkret wird die Professur neue diagnostische Methoden sowie prognostische Modelle mit der Hilfe von Biosensoren entwickeln und diese durch klinische Tests validieren. Die Schwerpunkte liegen auf Fachgebieten wie der Onkologie, Geriatrie, Neurologie oder der Chirurgie.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird das Team voraussichtlich umfassen, das mittelfristig zur Professur gehören soll.
Transfer der Forschungsergebnisse in die Wirtschaft
In thematischer Hinsicht wird somit eine Brücke zu den bestehenden Tätigkeitsfeldern «Gesundheit, Sensorik und Digitalisierung» am Switzerland Innovation Park Ost (SIP Ost) geschlagen. Es werden optimale Bedingungen geschaffen, um Fachwissen zu erweitern und dieses erfolgreich in die Praxis (Wirtschaft) zu übertragen.
Forschung in St.Gallen – Lehre primär in Zürich
Die Absichtserklärung hält fest, dass die Professur in St.Gallen verortet sein wird. So liegt der Forschungsstandort in St.Gallen, mit Labor- und Forschungsräumlichkeiten an der Empa sowie am Kantonsspital St.Gallen.
Die Lehre soll primär am ETH-Standort in Zürich stattfinden. Als Optionen stehen auch die Entwicklung einer gemeinsamen Lehrtätigkeit von der ETH und der Universität St.Gallen oder weiterführende Kooperationen im Raum.
Kantonsrat entscheidet 2024 über Sonderkredit
Der Kanton St.Gallen ist substanziell in die Finanzierung der ETH-/Empa-Professur eingebunden. So ist über die gesamte Laufzeit der Professur ein jährlicher Beitrag von 500'000 Franken vorgesehen. Während der ersten sechs Jahre erfolgt die Finanzierung über einen Sonderkredit, der danach in eine gesetzliche Grundlage überführt wird. Der Kantonsrat hat den Sonderkredit in der Wintersession 2023 in erster Lesung im Parlament behandelt und einstimmig gutgeheissen. Die zweite Lesung und die Schlussabstimmung zum Geschäft finden anlässlich der Frühjahrssession 2024 statt.