Milch und Milchprodukte
Milch und Milchprodukte gehören zu den Grundnahrungsmitteln und stehen in vielfältiger Weise täglich auf dem Tisch. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass die Anzahl der Milcherzeuger stetig abnimmt, die Milchmenge jedoch durch steigende Betriebsgrössen und Kuhzahlen sowie erhöhter Milchleistung pro Tier gesteigert wird.
In der Kampagne 2024 wurden 9 Milch-, 8 Joghurt-, 8 Rahm- und 7 Butterproben von kantonsansässigen Produzenten und Grossverteilern amtlich erhoben und auf die gesetzlichen Anforderungen untersucht. 25% der Proben mussten beanstandet werden.
Untersuchten Proben wurden beanstandet
- Kennzeichnung 8 (25%)
- Mikrobiologie 3 (9%)
- Gefrierpunkt / Wässerung 1 (3%)
Mikrobiologie
Die Milch und Milchprodukte wurden mikrobiologisch gemäss Fromarte Leitlinie untersucht. In drei von 32 Proben konnten mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Die Überschreitungen erfolgten durch zu hohe Gesamtkeimzahl und E.coli verunreinigungen in Käsereibutter, Vollmilch und Vollrahm.
Chemische Analysen
Acht Milchprodukte (25%) mussten wegen nicht konformer Kennzeichnung beanstandet werden. So waren in fünf Fällen Pflichtangaben nicht gut lesbar oder die Mengenangabe in zu kleiner Schrift deklariert. In jeweils drei Fällen war die Datierung nicht korrekt bzw. die Adresse des Produktverantwortlichen fehlte. In zwei Fällen fehlte der Lichtschutzhinweis und in je einem Fall fehlte die Nennfüllmenge, der Milchfettgehalt, Allergene waren nicht hervorgehoben sowie Nährwerte zu ungenau deklariert.
Die analytische Prüfung einer Probe pasteurisierten Vollmilch ergab eine Dichte von 1'027.5 g/l, eine fettfreie Trockenmasse von 81.6 g/kg und einen Gefrierpunkt (Adaptionswert) von -0.483°C. Dabei wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen der Dichte von 1'028 g/l und 85 g/kg fettfreier Trockenmasse pro Kilogramm deutlich unterschritten. Der Gefrierpunkt der Fromarte Branchenleitlinie von ≤ -0.520°C wurde zudem deutlich überschritten. Die Probe und die gute Herstellungspraxis mussten beanstandet werden. Es stellte sich heraus, dass es bei der Abfüllung zu einer technischen Verwässerung der Milch kam. Der Hersteller konnte im Rahmen seiner Selbstkontrolle nachweisen, dass durch eine Wartung der Abfüllanlage sowie Verwerfen der Vorlaufmilch künftig ein konformes Produkt hergestellt werden kann.
Erfreulicherweise mussten keine weiteren Milchprodukte aufgrund nasschemischer Parameter wie den Gehalten an Fett, Protein, Salz, Schwermetallen oder dem Säuregrad beanstandet werden.
Zwei Proben Joghurt sowie eine Vollmilch erreichten den geforderten Mindestfettgehalt von 35 g/kg knapp nicht. Auch ein Kaffeerahm erreichte die geforderten 150 g Fett pro kg knapp nicht. Da diese Unterschreitungen jedoch nicht mit der erforderlichen statistischen Sicherheit nachgewiesen werden konnten, wurden die Proben diesbezüglich nicht beanstandet. Die Hersteller wurden jedoch über den Sachverhalt informiert, um im Rahmen Ihrer Selbstkontrolle die gute Herstellpraxis zu gewährleisten.
Fazit
Die analytische Beanstandungsquote von 9% der amtlich erhobenen Milchprodukte liegt im üblichen Rahmen. Die Untersuchungen werden im bisherigen Umfang weitergeführt, verstärkte Kontrollen sind nicht angezeigt. Die beanstandeten Betriebe werden jedoch im Rahmen unserer risikobasierten amtlichen Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nachkontrolliert.