Tierheime, Betreuungsdienste und Tierzuchten

Ab einer bestimmten Anzahl an fremdbetreuten Tieren oder gezüchteten Würfen unterliegen Tierheime, Betreuungsdienste und Tierzuchten der Bewilligungspflicht.

Besonders im Bereich der Fremdbetreuung von Hunden besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Hunde werden zunehmend während der Arbeitswoche oder in der Ferienzeit in Fremdbetreuung gegeben. Aktuell gibt es im Kanton St.Gallen 46 bewilligte Tierheime und Tierpensionen, ergänzt durch zahlreiche nicht bewilligungspflichtige Kleinbetriebe, die ebenfalls Tiere betreuen.