Rückstandsmeldungen in Bio-Lebensmitteln

Biologische Lebensmittel können nur so gut sein, wie die Umwelt in der sie angebaut, geerntet, transportiert, gelagert und verarbeitet werden. Die Kontrolle und Beherrschung sämtlicher Kontaminationspfade ist eine herausfordernde Aufgabe für alle beteiligten Akteure.

Im Berichtsjahr wurden vom AVSV insgesamt 30 Rückstandsfälle von Lebensmitteln hinsichtlich des Täuschungsaspektes, basierend auf den durchgeführten Abklärungen der Akteure (involvierte Betriebe und deren Zertifizierungsstellen (ZS)), beurteilt.

Eine Übersicht über die Rückstandsbefunde 2024 gibt nachfolgende Tabelle.

Nachfolgend sei ein besonders interessanter Rückstandsfall detaillierter dargestellt.

In einer Kakaomasse wurde Fipronil in einem sehr geringen Mengenverhältnis von 0.0035 mg/kg festgestellt. Fipronil ist ein in der EU nicht mehr zugelassenes Insektizid. Der Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Kakaobohnen ist mit 0.005 mg/kg sehr tief geregelt. Für Kakaomasse besteht kein RHG. Aufgrund dieser Ausgangslage musste daher zunächst geprüft werden, ob die zur Herstellung der Kakaomasse verwendeten Kakaobohnen den relevanten RHG überhaupt erfüllt hatten. Diese Frage konnte nach aufwendigen Abklärungen (ergänzende Analysen, Probenahme, Berichtsgrenzen, Herstellverfahren, etc.) unter Berücksichtigung des konkreten Herstellverfahrens der Kakaomasse bejaht werden. Mittels einer vom Hersteller durchgeführten Nachkontrolle an einer repräsentativen Kontrollmischprobe (aus 30 Teilproben) der Kakaomasse konnte der Erstbefund nicht bestätigt werden. Eine nicht erlaubte Anwendung wurde in der Folge ausgeschlossen.

Eine mögliche Erklärung für den festgestellten, jedoch nicht bestätigten Fipronilbefund konnte in einem Guidance-Dokument der Europäischen Kakao Vereinigung (eca) zum Pestizideinsatz im Kakaoanbau gefunden werden. Dort wurde betreffend Lagerung folgender Hinweis genannt:

Da sich der Fipronilbefund (0.0035 mg/kg) in der Kakaomasse nicht verifizieren lies und keinerlei Anhaltspunkte für eine nicht erlaubte Anwendung festgestellt werden konnten, wurde der Bio-Status der Ware bestätigt. Der Hersteller wurde angewiesen, der möglichen Verdachtsquelle (Fipronilbehandelte Holzpaletten) auf den Grund zu gehen.