Leave-on Kosmetika von lokalen Produzenten

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion der kantonalen Laboratorien der Ostschweiz wurden 35 kosmetische Mittel, davon 14 aus dem Kanton St. Gallen, im AVSV untersucht. Der Fokus lag dabei auf lokal produzierten Kosmetika, die nach der Anwendung auf der Haut verbleiben (leave-on).

Mit einer analytischen Beanstandungsquote von 31% gaben die geprüften Proben ein durchzogenes Bild ab. Erfreulich ist, dass die seit 2021 bzw. 2022 verbotenen Duftstoffe Lilial und Lyral in den hiesigen Produkten nicht nachgewiesen werden konnten, nachdem in den letzten Jahren diesbezüglich vermehrt Probleme bei Importprodukten festgestellt wurden. Dennoch mussten zehn Produkte wegen nicht deklarierter allergener Duftstoffe beanstandet werden. Zwei Produkte wurden beschlagnahmt und der Verkauf verboten, weil die Höchstmenge eines potenziell genotoxischen Duftstoffes überschritten und ein verbotener Stoff verwendet wurde. Die Ergebnisse der Kampagne sind für alle Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere für Personen mit empfindlicher oder allergischer Haut, nach wie vor unbefriedigend.

  • Kennzeichnung 10 (71%)
  • Sicherheitsbewertung 9 (64%)
  • nicht deklarierte allergene Duftstoffe 5 (36%)
  • Konservierungsmittel 2 (14%)
  • verbotene Stoffe 2 (14%)

Gesetzliche Grundlagen

Kosmetische Mittel sind Gebrauchsgegenstände und daher in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie in der Verordnung über kosmetische Mittel (VKos) geregelt. Für die stofflichen Anforderungen wird dynamisch auf das EU-Recht verwiesen. So regelt Art. 54 der LGV die Anforderungen an Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe sowie verbotene Inhaltsstoffe und verweist dabei auf die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel in der jeweils gültigen Fassung.

Bei den untersuchten Produkten handelt es sich um sogenannte Leave-on-Produkte, also Produkte, die nach der Anwendung auf der Haut verbleiben. Bei diesen Produkten müssen diverse Duftstoffe mit Allergiepotenzial in der Liste der Bestandteile explizit aufgeführt werden, wenn der Gehalt von 0.001% (10 mg/kg) überschritten wird.

Schwermetalle wurden mittels ICP-MS nach mikrowellenunterstütztem Säureaufschluss bestimmt. Zur Beurteilung der technischen Vermeidbarkeit der Schwermetalle wurde das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizierte Dokument Technically avoidable heavy metal contents in cosmetic products neues Fenster beigezogen.

Demnach hat Blei mit 2,0 mg/kg den höchsten Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit in kosmetischen Produkten im Allgemeinen. Bei Arsen liegt er bei 0,5 mg/kg, während Cadmium und Quecksilber auf deutlich niedrigere Werte von jeweils 0,1 mg/kg begrenzt sind.

Resultate

Untersucht wurde die Proben auf Duftstoffe und weitere z.T. verbotene Aromakomponenten mittels GC-MS/MS, auf Furocumarine, Nitrosamine und weitere verbotene Stoffe mit LC-MS/MS, auf Konservierungsmittel mit HPLC-DAD, auf Elemente mittels ICP-MS nach Säureaufschluss sowie der Kennzeichnung.

Fazit

Unsere Untersuchungen zeigen, dass vor allem kleine Betriebe und Drogerien ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nur teilweise erfüllen. Sie überprüfen die Sicherheit der kosmetischen Mittel nicht immer ausreichend. Weitere Kontrollen in dem Bereich sind angezeigt. Denn trotz einer Selbstkontrollpflicht der Produzentinnen und Händler mit der Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung einer produktspezifischen Informationsdatei mit Sicherheitsbericht werden immer wieder Mängel festgestellt.

Produktinformationsdatei

Eine Produktinformationsdatei (PID) für kosmetische Mittel ist eine Dokumentation, die alle relevanten Informationen über ein kosmetisches Mittel enthält, um dessen Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst einen Sicherheitsbericht und stellt sicher, dass Kosmetika vor der Markteinführung keine Gefahr für die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten darstellt.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie beim BLV unter Anforderungen für kosmetische Mittel neues Fenster.

Informationen zu den Anforderungen an kosmetischen Mittel sind unter Kosmetika | sg.ch neues Fenster abrufbar.