Rückstände von Pestiziden in pflanzlichen Lebensmitteln
Pflanzenschutzmittel werden in der landwirtschaftlichen Produktion zum Schutz der Pflanzen, zur Sicherung des Ertrags sowie zur Qualitätserhaltung eingesetzt – sowohl während des Anbaus als auch bei der Lagerung und Verarbeitung der Erzeugnisse. Im konventionellen Anbau sowie in der integrierten Produktion dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Da seit 2020 zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten an den Grenzkontrollstellen der Flughafen Zürich und Genf zusätzliche verstärkten Kontrollen für bestimmte risikoreiche, importierte pflanzliche Lebensmittel durchgeführt werden, wurde die Anzahl der untersuchten Proben von importierten Produkten reduziert und mehr Proben von St.Galler Produzenten analysiert. Im Jahr 2024 betrug das Verhältnis der in St. Gallen untersuchten importierten Ware zur Schweizer Produktion 1:2.
untersuchten Proben aus St.Gallen wurde beanstandet
- Verbotenes Pestizid 1 (3%)
- Kennzeichnung 0 (0%)
St.Gallen
Eine Probe Rhabarber aus konventioneller Schweizer Produktion wies Rückstände des nicht zugelassenen Pestizids Propamocarb in der Höhe von 0.021 mg/kg auf und wurde beanstandet. Der festgestellte Gehalt überschreitet den zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 0.01 mg/kg gemäß VPRH. Zudem ist Propamocarb in der Schweiz für die Anwendung auf Rhabarber nicht zugelassen.
Die Ursache für den Einsatz des nicht zugelassenen Pestizids wurde auf verunreinigte Spritzen und Schlauchhaspeln zurückgeführt. Zukünftige Kontrollen sollten verstärkt auf lokal produzierte Erzeugnisse ausgerichtet werden. Die Beanstandungsquote für Pestizidrückstände liegt mit 3 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
untersuchten Proben aus der Ostschweiz wurden beanstandet
- Bio 2 (1.9%)
- Fehlanwendung 2 (1.9%)
- Rückstandshöchstgehaltüberschreitung 4 (3.9%)
Ostschweiz
Insgesamt wurden in der Ostschweiz 104 Proben auf Pestizidrückstände untersucht. Davon wurden acht Proben beanstandet – jeweils vier aus Schweizer Produktion und vier aus importierter Ware. Die Beanstandungsgründe waren vielfältig: Zwei Proben stammten aus biologischem Anbau, zwei Proben wiesen eine Fehlanwendung auf und vier Proben überschritten die zulässigen Rückstandshöchstgehalte.
Gesetzliche Grundlagen
In der Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) sind Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt. Die RHG ist die höchste zulässige Konzentration eines Pestizidrückstands in oder auf Erzeugnissen.