Weichmacher in Klebetattoos
Im Rahmen einer Schwerpunktaktion der kantonalen Laboratorien der Ostschweiz wurden 17 Proben Klebetattoos, davon sieben aus dem Kanton St. Gallen im AVSV mittels GC-MS auf Weichmacher untersucht. Verbotene Weichmacher wurden dabei nicht nachgewiesen.
Bei temporären Klebetattoos, welche dazu bestimmt sind, äusserlich mit der Haut in Berührung zu kommen, um ihr Aussehen zu verändern, handelt es sich gemäss Art. 53 LGV um kosmetische Mittel. Nach dem Borderline Manual der EU neues Fenster (1.5 Washable, temporary “tattoos”) schliesst die Einstufung als kosmetisches Mittel nicht aus, dass diese Produkte auch in den Anwendungsbereich der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug fallen können und somit beiden Gesetzgebungen entsprechen müssen.
Für die stofflichen Anforderungen an kosmetische Mittel wird dynamisch auf das EU-Recht verwiesen. So regelt Art. 54 Abs. 1 der LGV die in Kosmetika verbotenen Inhaltsstoffe wie verschiedene Phthalate und verweist dabei auf die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel in der jeweils gültigen Fassung.
In keiner Probe konnten verbotene Weichmacher nachgewiesen werden. Ein sehr erfreuliches Ergebnis für alle Konsumentinnen und Konsumenten und deren Kinder, welche diese Produkte gerne applizieren. Eine Wiederholung der Kampagne in naher Zukunft drängt sich nicht auf.
Phthalate
Phthalate sind Weichmacher, die Kunststoffen zugesetzt werden, um ihnen elastische Eigenschaften zu verleihen. Ausserdem verhindern sie das Austrocknen und gelten als Konservierungsmittel. Einige dieser Weichmacher sind als gesundheitsgefährdend eingestuft. Diese CMR-Stoffe – Substanzen mit kanzerogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Wirkung – dürfen auch für die Herstellung von Spielzeug nicht verwendet werden.
Als Ersatz für die Verwendung der gesundheitsgefährdenden Phthalate wurden inzwischen alternative Weichmacher entwickelt und eingesetzt, die nicht auf der ortho-Phthalatstruktur basieren, wie z. B. epoxydierte Sojabohnenöle, Adipate, Citrate, Adipinsäurepolyester oder 1,2-Cyclohexandicarbonsäure-dinonylester (DINCH).