Bade- und Duschwasser

Öffentliche Bäder werden im Kanton St.Gallen regelmässig in risikobasierter Frequenz von höchstens vier Jahren inspiziert. Öffentliche Duschanlagen z. B. in Spitälern, Altersheimen oder in Hotels werden im Verdachtsfall oder im Rahmen von Kampagnen kontrolliert.

Tätigkeit des Bäderinspektorates

 

2024

2023

2022

2021

2020

Kontrollpflichtige öffentliche Bäder, davon:

92

87

92

90

92

– Freibäder

41

34

40

38

39

– Hallen- und Therapiebäder

51

53

54

52

53

Inspizierte Bäder:

21

31

27

27

30

Bäderinspektionen gesamt, davon:

21

31

27

27

33

– Grundkontrollen (regelmässig, risikobasiert)

18

29

27

24

25

– Nachkontrollen

1

0

0

2

7

– Verdachtskontrollen

1

1

0

0

1

– Teilinspektionen, andere Inspektionsgründe

1

1

0

2

1

Duschwasserinspektionen gesamt, davon:

37

35

30

22

1

- Abklärung Krankheitsfälle

0

0

0

1

0

- Verdachtskontrollen

1

0

0

1

1

- Inspektionen Kampagne

34

35

28

20

0

- Teilinspektionen, andere Inspektionsgründe

2

0

0

0

1

Verfügungen zur Mängelbehebung nach Inspektionen (Bäder und Duschanlagen)

51

50

43

32

30

– davon besonders leichte Fälle

25

23

25

15

13

Strafanzeigen

0

0

0

0

0

Öffentliche Bäder mit amtlichen Probenerhebungen Beckenwasser

28

15

23

29

28

Öffentliche Duschanlagen (Betriebe) mit amtlichen Probenerhebungen Legionellen

36

40

33

22

5

Stellungnahmen zu Baugesuchen

4

3

0

1

3

Die 21 Bäderinspektionen verteilten sich im Jahr 2024 auf folgende Betriebskategorien: 10 Freibäder, 8 Hallenbäder und 3 Therapiebäder. Die 37 Inspektionen von öffentlichen Duschanlagen wurden 34 im Rahmen einer Legionellen-Kampagne davon 28 in Alters- und Pflegeheimen, 5 in Hotels und 1 in einem Spital durchgeführt. Neben der Kontrolle des Selbstkontrollkonzepts und der Anlagen (Einschliesslich Temperaturmessungen) wurden das Duschwasser der inspizierten Betriebe amtlich beprobt (siehe unten). Signalbasierte Inspektionen wurden einmal in einem Hotel wegen ungenügender Selbstkontrolle und zweimal in einem Altersheim zur Kontrolle von Sanierungsmassnahmen durchgeführt.

Bade- und Duschwasserproben

707 Bade- und Duschwasserproben wurden untersucht und beurteilt. Von den 493 Badewasserproben waren 85% Selbstkontrollproben von öffentlichen Bädern, 12% amtliche Beckenwasserproben, 2% amtliche Naturbäderproben. Die Duschwasserproben (zur Untersuchung auf Legionellen) wurden zu 53% als amtliche Proben erhoben und kommen zu 47% als Selbstkontrollproben vor allem aus öffentlichen Bädern. Die amtlichen Duschwasserproben wurden zum Teil im Rahmen einer schweizweiten VKCS-Kampagne erhoben in Alters- und Pflegeheimen, Hotels und in einem Spital erhoben.

Untersuchte Bade- und Duschwasserproben

 

2024

2023

2022

2021

2020

Badewasserproben gesamt

493

535

646

515

512

Amtliche Beckenwasserproben

61

39

60

67

59

– davon beanstandet

9
(15%)

11
(28%)

9

(15%)

13
(19%)

7
(12%)

 

 

 

 

 

 

Duschwasserproben gesamt (Legionellen)

214

134

184

186

215

Amtliche Duschwasserproben (Legionellen)

113

82

73

52

10

– davon beanstandet

19
(17%)

28
(34%)

23
(32%)

11

(21%)

3

(30%)

Die risikobasiert systematisch erhobenen amtlichen Badewasserproben werden in der Regel auf die mikrobiologischen Kriterien Aerobe mesophile Keime, Escherichia coli und Pseudomonas aeruginosa sowie durch den Badewasserinspektor vor Ort auf den Gehalt an freiem und gebundenem Chlor sowie den pH-Wert untersucht.

Von den neun beanstandeten Proben erfüllten drei die mikrobiologischen Anforderungen nach Anhang 5 der TBDV nicht. In einem Freibad wurde der Höchstwert für Aerobe mesophile Keime (AMK) massiv überschritten und es waren Pseudomonas aeruginosa im Beckenwasser nachweisbar. In Beckenwasser eines Hallenbades wurden Fäkalbakterien (Escherichia coli) nachgewiesen. In einem Weiteren Bad wurden der Höchstwert für Legionellen in einem Becken mit über 23°C Wassertemperatur und Aerosolbildung überschritten. Die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der Badewasserqualität wurden verfügt. Bei sechs Proben entsprachen die Anforderungen an den Desinfektionsmittelgehalt (freies Chor) oder des pH-Wertes nicht den Anforderungen gemäss Anhang 6 der TBDV. In einem Fall wurde eine Überschreitung des Gehalts an gebundenem Chlor nach Anhang 7 der TBDV beanstandet. Korrekturmassnahmen waren jeweils einzuleiten.