Ethanolgehalt in alkoholfreien Getränken
Die aktuelle Überprüfung von alkoholarmen Getränken im Kanton St.Gallen sowie in anderen Ostschweizer Kantonen zeigt erneut erhebliche Mängel, vorwiegend aufgrund fehlerhafter Kennzeichnung und irreführender Anpreisungen im Online-Shop.
Nachdem in der letztjährigen Kampagne zu alkoholarmen Getränken zwei Produkte mit zu hohem Alkoholgehalt und zahlreiche Produkte mit mangelhafter Kennzeichnung aufgefallen waren, wurde die Kampagne in diesem Jahr erneut durchgeführt. Erstmals wurden dabei auch Proben aus anderen Ostschweizer Kantonen einbezogen.
untersuchten Proben wurden beanstandet
Mängel bei Kennzeichnung und Anpreisung
Bei 9 von 12 Proben aus dem Kanton St.Gallen (75 %) wurden Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnung auf der Flasche und/oder der Anpreisung im Online-Shop festgestellt. Die Beanstandungsquote in Bezug auf die Kennzeichnung war, wie im Vorjahr, hoch. Es handelte sich jedoch überwiegend um kleinere Mängel.
Abweichender Ethanolgehalt
Die Verordnung über Getränke schreibt vor, dass der Ethanolgehalt in alkoholfreien Getränken 0,5% vol. nicht überschreiten darf. Für Produkte mit der Deklaration „0.0% vol. Alkohol“ wird ein Gehalt von mehr als 0,05% vol. als täuschend bewertet.
In einer von insgesamt 25 untersuchten Proben (4 %) wurde ein höherer Ethanolgehalt als deklariert festgestellt. Ein als alkoholfrei ausgewiesenes Bier war mit 0.3 % Vol. Alkohol gekennzeichnet, enthielt jedoch tatsächlich 0.7 % Vol. Alkohol. Der betroffene Betrieb hat die interne Alkoholgehaltsprüfung angepasst.
Schlussfolgerung
Die erneute Untersuchung zeigt, dass trotz der bisherigen Massnahmen weiterhin Verbesserungsbedarf besteht, insbesondere bei der korrekten Kennzeichnung und Bewerbung von alkoholfreien und alkoholarmen Getränken. Es ist wichtig, dass Hersteller und Händler die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken.