Tiergesundheit

Die Abteilung Tiergesundheit ist für die Umsetzung der Tierseuchengesetzgebung zuständig – insbesondere in den Bereichen Tierseuchenprävention, -bekämpfung sowie im Umgang mit tierischen Nebenprodukten. Darüber hinaus prüft und bearbeitet sie sämtliche Bewilligungsgesuche, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Ziel ist es, Tierbestände zu schützen, Seuchenausbrüche frühzeitig zu verhindern und die Gesundheit von Mensch und Tier langfristig zu sichern.