Koordination Lebensmittelgesetze

Das Aufgabengebiet der Abteilung Koordination Lebensmittelgesetz (KO-LMG) umfasst die Beurteilung von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Werbematerialien hierzu sowie die Prüfung von Fernabsatzkanälen (Internet) auf lebensmittelrechtliche Konformität.

Überweisungen anderer kantonaler Stellen, RASFF-Warnmeldungen, Rückstandsmeldungen zu Bio-Produkten und Abklärungen zu Produkten unklaren Charakters müssen koordiniert werden und sind nicht selten komplexerer Natur. Hierbei kommt der Abteilung KO-LMG eine ausführende, koordinierende, unterstützende und beratende Funktion innerhalb des AVSV zu.