Solarienkontrollen
2024 wurden im Kanton St.Gallen erstmals Kontrollen in Solarien durchgeführt, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zum Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung zu überprüfen. Die Kontrollen zeigen, dass noch viel Verbesserungsbedarf besteht.
In Solarien wird ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) verwendet, um die Haut von Kundinnen und Kunden zu bräunen. Starke UV-Strahlung kann Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen. Der Bundesrat hat 2019 die zum Gesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall gehörende Verordnung V-NISSG (SR 814.711) verabschiedet.
Diese gibt unter anderem für Solarien klare Regeln vor: Dazu zählt die Begrenzung der Bestrahlungsstärke und der strikte Zutritt erst ab 18 Jahren. Der Kanton St. Gallen hat 2024 mit Überprüfung der Umsetzung dieser Vorgaben begonnen.
Eine Meldepflicht von Solarien bei den Vollzugsstellen besteht nicht. Aufgrund von Branchenlisten und eigenen Recherchen wurden bislang 51 Solarienbetriebe im Kanton St.Gallen identifiziert. Diese wurden zu Jahresbeginn vom AVSV über die rechtlichen Vorgaben informiert und Kontrollen der Umsetzung der Bestimmungen der V-NISSG angekündigt.
Was wird kontrolliert?
Unsere Kontrollen umfassen mehrere Punkte, darunter:
- Funktionierende Alterskontrolle (Einlass erst ab 18 Jahren)
- Informationen zu Risiken und Schutzmaßnahmen (Infoplakate, UV-Typ, persönlicher Bestrahlungsplan, etc.)
- Vorhandensein geeigneter Schutzbrillen
- Messung der Bestrahlungsstärke (UV-A und UV-B) mit zertifiziertem Equipment und genau instruierter Messmethode der METAS.
Ergebnisse der Kontrollen
Von den 51 Betrieben wurden bisher 15 überprüft – in zwei Fällen hat eine zusätzlich eine Nachkontrolle stattgefunden.
Alterskontrolle:
- In 3 Betrieben fehlte eine Alterskontrolle.
- In 5 weiteren war sie zwar installiert, funktionierte jedoch nicht.
- 10 Betriebe hatten eine korrekte Zugangskontrolle.
Aufklärung & Schutzmassnahmen:
- Nur 3 von 15 Betrieben informierten die Kunden vollständig über Risiken und Schutzmassnahmen.
- In 3 Solarien fehlten geeignete Schutzbrillen.
Bestrahlungsstärke:
- 63 Sonnenbänke wurden gemessen.
- 31 Sonnenbänke lagen innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
- 25 Sonnenbänke wiesen eine zu hohe Bestrahlungsstärke auf und es mussten Verbesserungsmassnahmen verfügt werden.
- 7 Sonnenbänke mussten wegen massiver Überschreitung der gesetzlich erlaubten Bestrahlungsstärke geschlossen werden.
Messung der Bestrahlungsstärke
Der grösste Teil der Kontrollen macht der Punkt «Messung der Bestrahlungsstärke» aus. Dieser ist mit ca. 20 min/Sonnenbank am zeitintensivsten. Um die Bank für die Messung vorzubereiten, muss diese von allfälligen Rückständen befreit werden. Dann folgt das Starten der Bank, wobei in der Einschwingzeit die Messapparatur aufgebaut wird. Eine UV-Strahlen-dichte Decke sorgt dafür, dass die Strahlung der unteren Sonnenbank von der oberen getrennt gemessen wird. Mit einem Vormessgerät wird das Strahlungsmaximum je für Rücken-, Bauch und Gesichtsbereich erfasst, um dort entsprechend mit dem Messgerät der METAS die Strahlungsstärke zu ermitteln.
Unerwartete Herausforderungen
Bei einigen Geräten konnte während der Messung die Aromafunktion nicht ausgeschaltet werden, die in regelmässigen, kurzen Intervallen die VerwenderInnen besprüht. Damit diese Zubereitung das sehr teure und empfindliche Messgerät nicht beschädigt, musste vor Ort kreativ gehandelt werden.
Um bei 63 gemessen Sonnenbänken keinen Sonnenbrand etc. zu erhalten, haben entsprechende Schutzkleidung (langärmelige UV-Shirts mit Kapuze, lange Hose und Handschuhe), UV-Schutzbrillen und Sonnencreme für den nötigen Schutz gesorgt.
Es wurden Kontrolle angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Unangekündigte Nachkontrollen (d.h. ohne Anwesenheit der Verantwortlichen und ohne Kenntnis unserer Kontrollen) haben gezeigt, dass deutlich höhere Bestrahlungsstärken in Solarien gemessen wurden. Dies wurde in anderen Kantonen ebenfalls festgestellt.
Eine weitere Herausforderung bleibt die Überprüfung der angewendeten Desinfektionsmittel in Solarien. Nicht alle eingesetzten Mittel sind verkehrsfähig, d.h. verfügen nicht über eine gültige Zulassung.