Mykotoxine in pflanzlichen Lebensmitteln

Mykotoxine sind giftige Stoffwechselprodukte verschiedener Schimmelpilzarten, die natürlicherweise entstehen. Sie kommen typischerweise in Lebensmitteln wie Getreide, Trockenfrüchten, Nüssen und Gewürzen vor. Ihre Bildung hängt stark von regionalen und saisonalen Bedingungen ab, insbesondere von Temperatur und Feuchtigkeit. Unter günstigen Bedingungen können Mykotoxine bereits auf dem Feld, während der Lagerung, beim Transport oder bei der Verarbeitung in Lebens- und Futtermittel gelangen.

Gesetzliche Grundlagen

Da die Verteilung von Mykotoxinen in Lebensmitteln ungleichmäßig ist, ist eine repräsentative Probenahme gemäss EU-Verordnung 401/2006 notwendig. Die Höchstgehalte für Mykotoxine sind in der Verordnung über Höchstgehalte von Kontaminanten (VHK) geregelt. Kennzeichnungsvorschriften müssen gemäß der Verordnung über Lebensmittelinformationen (LIV) und der Verordnung über pflanzliche Lebensmittel (VLpH) eingehalten werden.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 39 Proben erhoben und im Kantonalen Laboratorium Thurgau bzw. im Kantonalen Labor Zürich auf verschiedenste Mykotoxin-Rückstände untersucht. Eine Übersicht über die untersuchten Mykotoxine im Jahr 2024 erhobenen Proben ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Übersicht über die untersuchten Mykotoxine im Jahr 2024

Lebensmittel Proben Untersuchte Mykotoxine
   

Aflatoxine

Ochra-toxine A

Tropan-alkaloide

Ergo-talkaloide

Alternaria-toxine

Toxin T-2 und HT-2

Zea-ralenon

Fumo-nisine

Deoxyniv-alenol

3-Acetyl-Deoxy-nivalenol

Getreide (Weizen, Roggen, Haferkleie)

5

x

x

     

x

x

x

x

x

Trockenfrüchte
(Feigen, Rosinen, Ingwer (frisch und kandiert), Feigensenf)

4

x

x

         

x

   
Buchweizen-, Hirse-, Maisprodukte

5

   

x

             
Reis- und Maisprodukte

5

x

x

     

x

x

x

x

x

Gewürze (Curry, Paprika, Ingwer, Pfeffer)

5

x

x

               
Roggen-, Dinkel-, Weizenprodukte

5

     

x

           
Tomaten- und Paprikaprodukte

10

       

x

         

Im Kanton St. Gallen mussten in diesem Jahr keine Lebensmittel aufgrund von Höchstgehalt-Überschreitungen beanstandet werden. Bei 10 der 39 Proben entsprach jedoch die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so dass diese beanstandet oder an die zuständige Vollzugsbehörde weitergeleitet wurden. Bei drei Proben aus einem Onlineshop fehlten die erforderlichen Angaben gemäss Artikel 44 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Das Onlineangebot wurde beanstandet und entsprechend angepasst.

Die Überwachung von Mykotoxinrückständen bleibt ein wesentlicher Bestandteil des präventiven Verbraucherschutzes. Angesichts neuer wissenschaftlicher Studien ist in Zukunft mit höheren Mykotoxingehalten in Lebensmitteln sowie mit dem Auftreten neuer Mykotoxine oder deren Kombinationen zu rechnen. Gründe dafür sind einerseits die steigenden Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster aufgrund des Klimawandels aber auch der verstärkte Anbau bestimmter Monokulturen. 

Symptome

Die gesundheitsschädigenden Wirkungen der Mykotoxine kann nach einmaliger oder wiederholter Mykotoxin-Aufnahme auftreten. Symptome einer akuten Vergiftung können Magen-Darm-Störungen sowie Leber- oder Nierenschädigung sein. Ausserdem kann auch das Nerven-, Immun- oder Hormonsystem beeinträchtigt werden. Zu chronischen Schädigungen kann der wiederholte Konsum geringerer Mengen an Mykotoxinen über einen längeren Zeitraum führen. Diese betreffen vor allem die Leber und Niere, aber auch krebserregende, frucht- und erbgutschädigende Wirkungen wurden beobachtet.