Kontrolle des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngern auf Golfplätzen

Die Betriebskontrollen auf Golfplätzen wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz (AFU) des Kantons St.Gallen durchgeführt, da es mehrere Berührungspunkte der gesetzlichen Grundlagen bei diesen Betrieben manifestieren.

Greenkeeper auf Golfplätzen gelten als gewerbliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln. Diese müssen im Besitze einer gültigen Fachbewilligung des Bundes sein, um PSM erwerbsmässig einzusetzen.

Zusätzlich gelten für PSM individuelle Einschränkungen bezüglich des Einsatzes, um den Schutz von Menschen und Umwelt sicherzustellen.

Folgende Punkte wurden kontrolliert:

  • Fachbewilligungen für den Einsatz von PSM und Regelung der Verantwortlichkeiten
  • Konformität und sachgerechte Anwendung von PSM
  • Massnahmen im Gewässerschutz
  • Lagerung und Entsorgung von Chemikalien

Es zeigte sich, dass die Betriebe bezüglich der Problematiken beim Umgang mit PSM sensibilisiert sind. In den Bereichen Fachbewilligungen und persönliche Schutzausrüstung der Anwender waren keine Benstandungen auszusprechen.

Im Detail zeigte sich aber Optimierungspotenzial bezüglich verschiedener Punkte. So wurden teilweise Produkte eingesetzt, welche mit Direktimport eingekauft wurden, aber nicht über die notwendigen Zulassungen in der Schweiz verfügten (Dünger).

Die Einhaltung von Wartefristen für die Benutzung von behandelten Grünflächen konnte nicht in allen Fällen plausibel dargelegt werden.