Schwerpunktkontrolle Pferde

Anlässlich von zwei Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Au SG wurden am 17. und 18. Mai sowie am 18. September 2024 insgesamt 117 Pferde sowie deren Transporteurinnen und Transporteure und Fahrzeuge kontrolliert. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit der Einheit 3 des Zolls St.Gallen/Fürstentum Liechtenstein.

Um lebende Tiere über Landesgrenzen hinweg transportieren zu dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diesen Bedingungen liegen die schweizerischen und europäischen Tierschutz- und Tierseuchengesetze sowie die entsprechenden Verordnungen zugrunde.

So müssen Transporteurinnen und Transporteure über die notwendige Ausbildung verfügen und die Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen. Weiter ist der Transport hinsichtlich Herkunft, Route und Ziel im Voraus zu dokumentieren. Zudem ist eine Exportbescheinigung vorgeschrieben, in der die Transportfähigkeit und der Gesundheitszustand des Tieres festgehalten werden (TRACES-Dokument).

Bei den Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Au SG lag der Fokus auf folgenden Punkten:

  • Vorhandensein der TRACES-Dokumente
  • Mitführen der Equidenpässe
  • Nachweis der Befähigung für Tiertransporte
  • Vorliegen einer Transportbewilligung (Typ 1 oder Typ 2)
  • Zustand der Transportfahrzeuge

Anlässlich der Schwerpunktkontrolle im Mai wurden Transporte von insgesamt 83 Pferden überprüft. Auffällig war, dass an diesen zwei Tagen für 80 % der Pferde kein TRACES-Dokument vorgelegt wurde. Im September 2024 wurden an gleicher Stelle erneut Pferdetransporte von 34 Pferden kontrolliert. Im Vergleich zur Kontrolle im Mai konnte diesmal bei knapp 20 % der Pferde kein TRACES-Dokument vorgelegt werden – eine erfreuliche Verbesserung.

Bei beiden Kontrollen informierte das AVSV die Tierhalterinnen und Tierhalter und Transporteurinnen und Transporteure über die geltenden Transportvorschriften und erläuterte, wie die erforderlichen Nachweise, Bewilligungen und Dokumente zu erhalten sind. Damit die Reise nicht unterbrochen werden musste, stellten die anwesenden amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte Veterinärbescheinigungen des Kantons St.Gallen für die vorübergehende Verbringung der Equiden aus. Da die Pferde für ein Reitturnier vorübergehend ins Ausland gebracht wurden und in den nächsten Tagen in die Schweiz zurückkehren sollten, wurde diese pragmatische Lösung in Absprache mit den zuständigen Behörden Vorarlbergs umgesetzt.

Traces-Dokument

Pferde benötigen bei jedem Grenzübertritt ein TRACES-Dokument, also eine Transport- und Gesundheitsbescheinigung.