Entsorgung tierischer Nebenprodukte (TNP)
Betriebe, die tierische Nebenprodukte entsorgen, müssen eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes einholen. Abhängig von der jeweiligen Anlage werden verschiedene Tätigkeiten und Kategorien wie Sammeln, Lagern, Transportieren, Verarbeiten und Herstellen von Folgeprodukten genehmigt.
Aktueller Stand der bewilligten TNP-Betriebe
Spalte 1 | Spalte 2 |
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K1-Verbrennungsanlage (Herstellung von Tiermehl und Fett zur Verbrennung) | 1 |
Biogasanlagen inkl. Abwasserreinigungsanlagen (Entsorgung von Speisabfällen) | 7 |
Kompostierungsanlagen | 1 |
Transporteure (z.B. von Speiseabfälle) | 19 |
Tierkörpersammelstellen | 24 |
Heimtierfutterbetriebe | 7 |
Diverse (z. B. Hersteller von Medizinalprodukten) | 10 |
Tierentsorgung
Der Großteil der anfallenden K1-Materialien (Tierkörper, Schlachtabfälle) im Kanton St.Gallen wird von der «TMF Extraktionswerk AG Bazenheid» (TMF) entsorgt. Zudem übernimmt die TMF auch die Direktabholung von euthanasierten oder umgestandenen Tieren mit einem Gewicht von über 200 Kilogramm. In denletzten Jahren nehmen die Entsorgungsmengen der Tierkörpersammelstellen tendenziell ab und die Zahl der Direktabholungen zu. Das Total der Entsorgungsmenge ist über die Jahre leicht rückläufig.