Vollzug des Bundesgesetzes über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (VSG)

Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sind chemische Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sein können. Diese Substanzen können zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden.

Das neue Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe trat im Januar 2023 in Kraft. Es soll verhindern, dass in der Schweiz Straftaten gegen Leib und Leben von Personen und gegen Sachwerte mit handwerklich hergestellten explosiven Stoffen begangen werden. Es regelt folgende Punkte:

  • Den Erwerb, den Besitz, den Verkauf, die Ein- und Ausfuhr von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe durch private Nutzer
  • Die Verfügbarkeit von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe auf dem Markt
  • Die Herstellung von explosiven Stoffen durch private Nutzer
  • Die Möglichkeit verdächtige Transaktionen und Ereignisse fedpol zu melden

Für Kontrollen im Auftrag des fedpol im Jahr 2024 wurden Abgeber von Wasserstoffperoxidlösungen mit einem Gehalt über 12% Wasserstoffperoxid ausgewählt und in Begleitung der Kantonspolizei kontrolliert. Überprüft wurden die Einhaltung der notwendigen Bezugsbewilligungen der Kunden sowie die Meldepflicht der gehandelten Mengen.

Allgemein konnte festgestellt werden, dass die Anforderungen der VSG bekannt sind, und die Betriebe mehrheitlich den neuen Pflichten nachkommen. Verbesserungspotential gibt sich bei der zeitnahen Erfassung der geforderten Meldedaten in der Datenbank des fedpol.