Moderhinke

Im Oktober 2024 startete die nationale Kampagne zur Bekämpfung der Klauenkrankheit Moderhinke. Ziel des Bekämpfungsprogramms ist es, die Häufigkeit innerhalb von fünf Jahren so weit zu senken, dass weniger als ein Prozent der Schafhaltungen betroffen sind.

Erreger und Symptome

Die Krankheit Moderhinke wird durch das Bakterium Dichelobacter nodosus verursacht. Der Erreger wird von Tier zu Tier übertragen und bleibt bei geeigneten Verhältnissen in der Umgebung und auch auf Wiesen bis zu vier Wochen ansteckend.

Die schmerzhafte Klauenentzündung führt dazu, dass die Tiere häufig lahmen und hinken. Erkrankte Tiere grasen typischerweise auf den Karpalgelenken. Oft magern sie ab und geben weniger Milch. Schätzungsweise leiden in der Schweiz derzeit in jeder vierten Schafhaltung Tiere an dieser Krankheit.

Untersuchung und Massnahmen

In den nächsten fünf Jahren werden alle Schweizer Schafbetriebe einmal jährlich (jeweils im Winterhalbjahr) auf den Moderhinke-Erreger untersucht.

Dies gilt auch für die rund 1000 Schafhaltungen im Kanton St.Gallen. Die Beprobung der Herden erfolgt hier entweder durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder durch eine Probenehmerin oder einen Probenehmer des kantonalen Veterinärdienstes. Für die Koordination der Probenahmen hat das AVSV eine auf fünf Jahre befristete Teilzeitstelle geschaffen. Die Probenahmen und Laboruntersuchungen werden durch die kantonale Tierseuchenkasse sowie durch zusätzliche Beiträge der Schafhalter finanziert.

Schafbestände, in denen der Erreger nachgewiesen wurde, werden vom kantonalen Veterinärdienst vorübergehend gesperrt: Es dürfen keine Tiere in andere Tierhaltungen, auf Märkte oder Ausstellungen gebracht oder von dort aufgenommen werden. Die Sanierung liegt in der Verantwortung der Schafhaltenden. Das Landwirtschaftliche Zentrum SG in Salez steht den Haltenden beratend zur Seite.

Behandlung und Sanierung

Zur Behandlung werden den Schafen in der Regel zunächst die Klauen geschnitten. Danach werden die Klauen der Tiere zweimal wöchentlich in einem desinfizierenden und für die Sanierung zugelassenen Mittel gebadet. Im Normalfall kann die Herde nach vier bis sechs Wochen erneut auf den Erreger getestet werden. Wird dann kein Erreger mehr nachgewiesen, gilt der Betrieb als saniert und der Veterinärdienst hebt die Sperre auf. Der Betrieb muss sich jedoch vor einer Reinfektion schützen und bei einem Zukauf neuer Tiere darauf achten, dass diese ebenfalls aus einem Moderhinke-freien Betrieb stammen.

Gesetzliche Änderungen und erste Ergebnisse

In der Vergangenheit erfolgte die freiwillige Bekämpfung der Moderhinke nur in Einzelbetrieben. Um eine koordinierte Bekämpfung zu ermöglichen, änderte der Bund auf den 1. Oktober 2024 die gesetzlichen Grundlagen und stuft die Krankheit neu schweizweit als «zu bekämpfende Tierseuche» ein. Im Kanton St.Gallen ist die erste Beprobungssaison erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 wurden bis zum 27. Februar 2025 insgesamt 691 Schafbetriebe beprobt. In 147 Betrieben wurde der Erreger der Moderhinke nachgewiesen, 544 Betriebe waren frei.