Chemikalienkontrolle

Die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften stellt für viele Betriebe eine grosse Herausforderung dar. Mit regelmässigen Kontrollen leisten Chemikalieninspektoren einen wesentlichen Beitrag, dass die Vorschriften zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Umwelt umgesetzt werden.

Der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung kann in zwei Haupttätigkeiten eingeteilt werden: Inspektionen (Betriebskontrollen) und Marktüberwachung (Produktkontrollen zur Überprüfung von Stoffen und Zubereitungen auf Rechtskonformität).

Bei den Inspektionen in den Betrieben werden personenbezogene Vorschriften, wie die Verantwortlichkeit, Abgabe- und umgangsbezogene Vorschriften, wie die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht sowie stoff- und produktbezogene Vorschriften.

Bei der Überprüfung von Produkten werden Kennzeichnung, die Stoffverbote und Einschränkungen sowie Sicherheitsdatenblätter auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, sowie ob allenfalls notwendige Produktzulassungen vorliegen und aktuell sind.

Aufgrund der Komplexität der Rechtssituation im Chemikalienbereich gehört die Beantwortung der zahlreichen Anfragen von Betrieben, Privatpersonen oder anderen Behörden neben den eigentlichen Vollzugsaufgaben zum Tagesgeschäft. Auch im Jahr 2024 traten unterschiedliche Änderungen des Chemikalienrechts in Kraft. Wie in den Vorjahren wurden für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Umwelt stoffspezifische Einschränkungen für Abgabe und Verwendung angepasst, so u.a. für quecksilberhaltige Lampen oder Gegenstände welche per- oder polyfluorierte Stoffe (PFAS) enthalten.

Zusätzlich wurde der Handel mit diversen Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe neu geregelt. Diese dürfen ab gewissen Konzentrationen nur noch bei Vorliegen einer von fedpol ausgestellten Bewilligung an private Verwenderinnen und Verwender abgegeben werden.

Von der Chemikalienkontrolle erfasste Betriebe (Mehrfachnennungen möglich)

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

Art des Betriebes

2024

2023

2022

2021

2020

Betriebe, welche Chemikalien herstellen

und inverkehrbringen (mit Meldepflicht bei der Anmeldestelle des BAG)

260

264

241

243

196

Betriebe, welche Chemikalien abgeben, Handel mit Sachkenntnispflicht (Stoffe und Zubereitungen der Gruppen 1 und 2 gem. Art. 61 ChemV)

304

283

270

 

261

248

Betriebe mit Fachbewilligungen, davon:

111

105

105

103

109

– Desinfektion von Badewasser

89

85

85

86

88

– Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln

9

8

8

7

8

– Allgemeine Schädlingsbekämpfung

13

12

12

10

13

Betriebe, welche Chemikalien verwenden, anwenden und Handel ohne Sachkenntnispflicht (fakultativ gemeldete Betriebe inkl. Schulen)

1839

1767

1744

1713

1687

Die Anzahl der Betriebe, welche einer risikobasierten Kontrolltätigkeit unterliegen nahm auch im letzten Jahr in der Summe wieder zu. Dies ist die Fortsetzung des mehrjährigen Trends. Zum Wachstum beigetragen hat vor allem der Onlinehandel.

Chemikalieninspektionen

Vorbildliche Lagerung entzündlicher Produkte in einem belüfteten Schrank
Vorbildliche Lagerung entzündlicher Produkte in einem belüfteten Schrank

Im Rahmen von Chemikalieninspektionen festgestellte Mängel

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

Mängel (Anzahl Betriebe)

2024

2023

2022

2021

2020

Die persönlichen Voraussetzungen fehlen oder sind mangelhaft

9

13

10

16

12

Mängel bei der Kennzeichnung, Verpackung, Sicherheitsdatenblättern, kindersicherem Verschluss oder tastbarem Gefahrenhinweis

24

29

81

58

58

Die Pflichten bei der Abgabe oder Aufbewahrung von Chemikalien waren nicht erfüllt

21

50

32

23

35

Die Meldepflicht ist nicht erfüllt; Biozide, Pflanzenschutzmittel, Dünger sind nicht zugelassen

42

28

36

35

43

Vorschriften zur Werbung für Chemikalien werden nicht eingehalten

14

21

10

17

11

Nach wie vor zeigen die Zahlen, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften für viele Betriebe eine grosse Herausforderung bedeutet. Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtlichen Grundlagen – im Zuge eines stärkeren Verbraucherschutzes - einer regelmässigen Anpassung unterworfen sind, und die rechtlichen Grundlagen somit regelmässig angepasst werden.

Die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Chemikalien, an deren Abgabe sowie an deren Verwendung sind in der Chemikalienverordnung festgelegt. Für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln sind zusätzliche Vorschriften einzuhalten, welche in entsprechenden Verordnungen präzisiert werden (Biozidprodukteverordnung, Pflanzenschutzmittelverordnung). Zudem müssen Inverkehrbringende und Verwendende allfällige stoffspezifische Beschränkungen und Verbote der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung berücksichtigen.

Ausblick: Koordinationsstelle Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein

Gemäss der Vereinbarung über die gemeinsame Koordination Vollzug Chemikalienrecht Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein nimmt die Koordinationsstelle in Zürich 2025 ihre Tätigkeit auf. Zusammen mit der Koordinationsstelle sind nun auch in St.Gallen Weiterbildungsveranstaltungen im Chemikalienrecht für Betriebe geplant:

  • Was gibt es Neues im Chemikalienrecht?
  • Import und Inverkehrbringen von Chemikalien
  • Webshops und Versandhandel mit Chemikalien

Infos und Anmeldung: Kurse zum Chemikalienrecht | Kanton Zürich neues Fenster